Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

1. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württiemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 24. Januar 1908. 
  
Inhalt: 
Berfügung sämtlicher Ministerien, betreffend eine Kanzleifeuerordnung. Vom 31. Dezember 1907. S. 1. — 
Bekanntmachung des Dusthmissteriuns. betreffend die Ernennung eines stellvertretenden Vorsitzenden der 
Sachverständigenkammer für Werke der bildenden Künste. Vom 11. Januar 1908. S. 5. — Verfügung 
des Minsteriums des Innern, betreffend den Verkehr mit den Geheimmitteln gleichgestellten Stoffen. Bom 
22. Dezember 1907. S. 5. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Fleischbeschau= und 
Schlachtungsstatistik. Vom 10. Januar 1908. S. 6. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und 
des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Aussellung E Zeugnisse für militärpflichtige 
Deutsche in Russtsch-Polen. Vom 30. Desember 1907. S. 7. — Bekanntmachung des Ministeriums des 
Innern, betreffend die Genehmigung der Fürstlich Hohenlohe'schen Karlsstiftung in Kirchberg an der Jagst. 
Bom 16. Jannar 1908. S. 8. 
  
Verfügung sämtlicher Ministerien, 
betreffend eine Kanzleifenerordnung. Vom 31. Dezember 1907. 
Zur Verhütung von Feuersgefahr und zur Sicherung zweckmäßiger Vorkehrungen 
im Fall eines Brandes in den Staatskanzleien wird mit Allerhöchster Genehmigung 
Seiner Königlichen Majestät unter Aufhebung der Verfügung vom 10. Februar 1848 
(Reg. Bl. S. 56) Nachstehendes verfügt. 
§ 1. 
Den Bewohnern der staatlichen Kanzleigebäude, den in ihnen tätigen Beamten und 
Angestellten, sowie den Hilfspersonen für Reinigung, Heizung und Beleuchtung wird die 
genaue Einhaltung der allgemeinen feuerpolizeilichen Vorschriften (Königliche Verordunng,
	        
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