109
V·1.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 12. Juni 1908.
Inhalt:
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten. Verkehrsabteilung, betceffend die Ge-
nehmigungserteilung zum Bau und Betrieb von Stuttgarter Vorortstraßenbahnen. Vom 2. Juni 1908. S. 109.
— Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Aus-
stellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Spanien. Vom 16. Mai 1908. S. 124. —
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstel-=
lung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche im südlichen Rußland. Vom 1. Juni 1908. S. 125. — Ver-
fügung der Ministerien des Innern und der Finanzen, betreffend Abänderung der Verfügung der Ministerien
des Innern und der Finanzen vom 13. Juli 1906 über den Verkehr mit Kraftfahrzeugen. Vom 3. Juni 1908. S. 125.
Bekauntmachung des Ministeriums der answärtigen Augelegenheiten, Verkehrsabteilung,
betreffend die Genehmigungserteilung zum Ban und Betrieb von Stuttgarter Vorortstraßenbahnen.
Vom 2. Juni 1908.
Vermöge Allerhöchster Ermächtigung Seiner Königlichen Majestät vom
28. Mai d. J. ist den
Stuttgarter Straßenbahnen, Abtiengesellschaft in Stuttgart,
auf Grund des Art. 6 des Gesetzes vom 18. April 1843, betreffend den Bau von Eisen-
bahnen, die nachgesuchte Genehmigung zum Bau und Betrieb schmalspuriger Straßenbahnen
1) von Stuttgart nach Feuerbach und nach Zuffenhausen,
2) von Feuerbach nach Zuffenhausen,
3) von Feuerbach nach Cannstatt,
4) von Zuffenhausen nach Ludwigsburg,
5) von Cannstatt nach Münster,
6) von Gaisburg nach Wangen,
7) von Wangen nach Untertürkheim und nach Hedelfingen,
8) von Hedelfingen nach Eßlingen
erteilt worden. Die Genehmigungsurkunde, worin diese Linien näher bezeichnet sind,
wird nachstehend zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Stuttgart, den 2. Juni 1908. Weizsäcker.