145
84.
Das Verzeichnis der im Reichsgebiete zur Beschäftigung von Kandidaten ermächtigten
Krankenhäuser und selbständigen medizinisch-wissenschaftlichen Institute (vergl. § 1c unde)
wird alljährlich im Zentralblatt für das Deutsche Reich und im württembergischen
Regierungsblatt veröffentlicht. (Verzeichnis I.) Daneben gelangt fortan ein vornehmlich
für den praktischen Gebrauch der Kandidaten berechnetes Verzeichnis der ermächtigten
Anstalten zur Ausgabe, welches nähere Angaben über die Anstalten selbst, so über das
hauptsächliche Arbeitsgebiet der Anstalt, die Namen ihrer ärztlichen Leiter, die für die
Zulassung der Kandidaten zuständige Stelle, die Bettenzahl, die Zahl der Assistenten
und Pflegepersonen, die den Kandidaten gewährten Vergünstigungen und sonstiges für
die Kandidaten Wissenswerte enthält. (Verzeichnis II.) Ein Exemplar desselben wird den
Kandidaten nach Beendigung der Prüfung durch den Vorsitzenden der Prüfungs-Kommission
übergeben.
§ 5.
Die Beschäftigung an einer außerhalb des Deutschen Reichs gelegenen Anstalt der
in 8§ 1 bezeichneten Art wird nur ausnahmsweise und zwar höchstens bis zur Gesamt-
dauer von 6 Monaten auf das Praktische Jahr angerechnet. Gesuche sind vor dem
Beginne der Beschäftigung bei der Zentralbehörde, in deren Gebiet der Kandidat die
ärztliche Prüfung bestanden hat, einzureichen.
II. Behandlung innerer Krankheiten.
86.
Von dem Praktischen Jahre hat der Kandidat mindestens ein Drittel vorzugsweise
der Behandlung von inneren Krankheiten zu widmen. Dieser Vorschrift kann nur genügt
werden durch Beschäftigung an allgemeinen Krankenanstalten,“) denen ein reiches Material
an inneren Kranken zur Verfügung steht, nicht jedoch durch Beschäftigung an Irren-
anstalten, Lungenheilstätten und sonstigen Spezialkrankenanstalten, deren Aufgabe aus-
schließlich in der Behandlung einer einzelnen inneren Krankheit oder Krankheitsgruppe
besteht. Der Kandidat wird dies bei der Auswahl der Anstalt, in der er beschäftigt zu
werden wünscht, zu berücksichtigen haben.
*) Von Kinderkrankenanstalten gilt dies nur, wenn in ihnen Kinder aller Altersstufen Aufnahme und alle
inneren Krankheiten einschließlich der übertragbaren Krankheiten Behandlung finden.