Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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sache erreicht ist, werden § 1 Ziff. III und § 7 der Verfügung des Ministeriums des 
Innern vom 22. August 1904, betreffend die Fleischbeschau= und Schlachtungsstatistik 
(Reg. Bl. S. 246), aufgehoben. 
Für das Jahr 1907 find die Nachweisungen noch wie bisher einzureichen. 
Stuttgart, den 10. Januar 1908. 
Pischek. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegsweseus, 
betreffen) die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpftichtige Deutsche in 
Rusksch-polen. Vom 30. Dezember 1907. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff erlassene 
Bekanntmachung vom 9. Dezember 1907 (Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1907 
Nr. 55 S. 600) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 30. Dezember 1907. 
Pischek. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr. Wilhelm Knappe in Warschau ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 
der Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der in § 42 Ziffer 1 a bis c eben- 
daselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, 
welche ihren dauernden Aufenthalt in Russisch-Polen haben. 
Berlin, den 9. Dezember 1907. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage Just. 
 
	        
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