Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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Eisenbahn von Böblingen über Weil im Schönbuch nach Dettenhausen die nach dem 
genehmigten allgemeinen Plan hiefür erforderlichen Grundstücke und Rechte an Grund- 
stücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. 
Nach diesem Plan ist die Bahn, deren Länge 17,2 km beträgt, nach den Vorschriften 
der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung vom 4. November 1904 als Nebeneisenbahn 
mit normaler Spurweite anzulegen. Sie zweigt am südlichen Ende des Bahnhofs 
Böblingen in halbkreisförmigem Bogen nach Osten ab. An der Kreuzung mit der 
Straße Böblingen —Tübingen wird der Haltepunkt Böblingen-Stadt errichtet. Die Bahn 
umfährt den Wasserberg und gelangt zu dem Haltepunkt Schönaich. Sie wendet sich 
sodann unter überschreitung der Höhe des Schönaicher Firsts gegen Süden und erreicht 
den zwischen den Orten Altdorf und Holzgerlingen liegenden Bahnhof Holzgerlingen. 
Indem sie hierauf die südöstliche Richtung wieder aufnimmt, ersteigt sie den zwischen 
Holzgerlingen und Weil im Schönbuch liegenden Bergrücken, um bei km 13 den westlich 
vom Orte gelegenen Bahnhof Weil im Schönbuch zu erreichen. Von hier aus senkt 
sich die Bahn rasch im Tal der Schaich nach dem Endbahnhof Dettenhausen. 
An Stationen sind sonach vorgesehen: Böblingen-Stadt, Schönaich, Holzgerlingen, 
Weil im Schönbuch und Dettenhausen. 
In dem Verfahren zum Zweck der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn- 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Unser Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ist mit der Vollziehung dieser 
Verordnung beauftragt. 
Gegeben Schloß Friedrichshafen, den 14. August 1908. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. von Marchtaler. Schmidlin.
	        
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