Full text : Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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3.  Für  die  tierärztliche  Untersuchung  an  der  Grenze  sind  die  in  der  Bekanntmachung
des  Ministeriums  des  Innern  vom  22.  Juni  1894  (Reg.  Bl.  S.  182)  bestimmten
Sätze  zu  entrichten.  Gehört  das  eingeführte  Tier  einer  anderen  Gattung  an,  so  ist
die  für  die  nächststehende  Tiergattung  festgesetzte  Untersuchungsgebühr  zu  erheben.

Soweit  die  Untersuchung  der  Tiere  am  Bestimmungsorte  erfolgt,  unterbleibt
die  Erhebung  der  Untersuchungsgebühr  an  der  Grenze  und  es  darf  der  beamtete
Tierarzt  neben  den  vorschriftsmäßigen  Reisekosten  für  jede  angefangene  Stunde
2  /¾  in  Rechnung  stellen,  wobei  am  Wohnort  der  Zu=  und  Abgang  zugeschlagen,
auswärts  aber  nur  die  Dauer  der  Untersuchung  angerechnet  werden  darf.  Die
Kosten  der  Untersuchung  am  Bestimmungsorte  fallen  gleichfalls  dem  Empfänger
zur  Last.  Findet  die  amtstierärztliche  Untersuchung  am  Bestimmungsorte  statt,
so  wird  hierdurch  nicht  ausgeschlossen,  daß  die  zollamtliche  Schlußabfertigung  bei
dem  Grenzeingangsamte  vorgenommen  wird.

4.  Ist  die  Grenzbehörde  im  Zweifel,  ob  es  sich  um  Tiere  der  im  Eingange  bezeichneten
  Art  handelt,  so  ist  die  Entscheidung  des  Medizinalkollegiums,  tierärztliche
Abteilung  einzuholen.

Stuttgart,  den  1.  Februar  1908.

Aulege.  Berzeichnis

der  zoologischen  Gärten  und  ähnlichen  Anstalten,  denen  Erleichterungen  bei  der  Einfuhr  fremdländischer
  Tiere,  die  zu  wissenschaftlichen  oder  Ausstellungszwecken  bestimmt  sind,  gewährt  worden  find.

1.  Königreich  Preußen.
Zoologische  Gärten  in  Aachen,  Berlin,  Breslau,  Cöln,  Düsseldorf,  Frankfurt  a.  M.,

Halle  a.  S.,  Hannover,  Königsberg  i.  Pr.,  Münster  i.  W.  und  Posen.
Tierparkbesitzer  Hagenbeck  in  Stellingen  bei  Hamburg,  Reiche  in  Alfeld  (Leine)  und

L.  Ruhe  daselbst.

Pischek.

2.  Königreich  Sachsen.
Zoologische  Gärten  in  Dresden  und  Leipzig.
3.  Königreich  Württemberg.
Tierpark  von  Julius  Mohr  jun.  im  Donautal  bei  Ulm.
4.  Großherzogtum  Vaden.
Tiergarten  in  Karlsruhe.