Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
  
Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch, den 19. Februar 1908. 
  
Inhalt: 
Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den 
beramtsbezirk Ulm. Vom 6. Februar 1908. S. 15. — Verfagung des Ministeriums des Innern, be- 
treffend die Entschädigung für an Maul= und Klauenseuche gefallene Kälber. Vom 4. Februar 1908. S. 18. 
— Bekanntmachung des Ministeriums des Kirchen= und Schulwesens, betreffend die Verwaltung der Staats- 
sammlung vaterländischer Kunst= und Altertumsdenkmale. Vom 12. Februar 1908. S. 19. 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Gberamtsbezirk Ulm. 
Vom 6. Februar 1908. 
Nachdem der Abgeordnete für den Oberamtsbezirk Ulm gestorben ist, wird 
auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs die Vornahme einer 
Neuwahl für den Oberamtsbezirk Ulm angeordnet und nachstehendes verfügt: 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für die Richtigstellung der Wählerlisten Sorge zu tragen und dabei zu 
beachten, daß gemäß Art. 4 des Landtagswahlgesetzes vom 16. Juli 1906 (Reg. Bl. S. 185) 
sämtliche Wahlberechtigte, welche in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder ihren nicht bloß 
vorübergehenden Aufenthalt haben, von Amts wegen in die Wählerliste auf- 
genommen werden müssen. 
Hinsichtlich der Frage, welche Personen wahlberechtigt sind, werden die Ortswahl- 
kommissionen auf § 3 der Vollzugsverfügung zum Landtagswahlgesetz vom 10. Oktober 1906 
(Reg. Bl. S. 597) noch besonders hingewiesen.
	        
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