Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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Lau- Lohnprozente, 4r —— 
. Was-We 
fende Vetriebsarten. wmisrteten frn. 2 
Nr. · 
Prozent. Pfernig. 
  
14. Eisenbahnbauten, Kanal-, Hafen-, Fluß= und sonstige Wasserbauten 
mit Verwendung von Schienengleisen oder anderen als den unter 6 
Nr. 13 genannten Geräten zum Transport, Heben und Lösen 
der Massen, aber ohne maschinelle Einrichtungen, einschließlich 
Herstellung der Bauwerke, des Oberbaues und des Werkstätten- 
betribbes ........« 4,60 2,30 
15. Wie vor, aber mit Fels- und Sprengarbeiten ... ·5,6() Un 
16. Eisenbahnbauten, Kanal-, Hafen-, Fluß= und sonstige Wasserbauten mit 
Verwendung von Lokomotiven, Betriebsbauzügen und sonstigen ma- 
schinellen Einrichtungen, auch mit Fels= und Sprengarbeiten, ein- 
schließlich Herstellung der Bauwerke, des Oberbaues und des 
Werkstättenbetribbe ... ......-4,50 
17. Tunnel= Stollen= und Schachtbauten. ... . ...5,60 
18. Eisenbahnoberbauten und Straßenbahnbauten 3,30 
19. Uferschutzbauten für sich allein, jedoch ohne maschinelle Einrichtungen 
(mit maschinellen Einrichtungen gehören die Arbeiten nach Nr. 16) 2,40 1,2° 
20. Einzelbauwerke für Tiefbau von Holz, Eisen, Mauerwerk, Beton und 
Eisenbeton, auch Fundierungen für sich allein, einschließlich der 
anschließenden Erdarbeiten. Hierher gehören: Brücken, Uüber= und 
Unterführungen, Durchlässe, Schleusen, Wehre, Bassins, Hoch- 
behälter und ähnliche Batten 4,20 2,10 
Vierte Gruppe. 
Kulturtechnische, Planierungs-, Ausschachtungs= und ähnliche Erd- 
und Bauarbeiten. 
21. Erdarbeiten ohne oder mit nur ausnahmsweiser Verwendung von Hand- 
karren oder Fuhrwerk. Hierher gehören: Einebnungen, Rieselfeld- 
und Grabenanlagen, Teich-, Schießstand-, Deich= und ähnliche 
Bauten, auch die ksschachtungen. welche nicht unter Nr. 27 
fallen 0,80 0,4# 
22. Wie vor, jedoch mit Verwendung von Karren, Fuhrwerk oder sonstigem 
Handgerät, auch in Verbindung mit Betonierungsarbeiten 1070 0,5) 
23. Wie vor, jedoch mit Fels= und Sprengarbeitten 4440 2,2 
— # 
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F. 1. i—
	        
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