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fende Vetriebsarten. wmisrteten frn. 2
Nr. ·
Prozent. Pfernig.
14. Eisenbahnbauten, Kanal-, Hafen-, Fluß= und sonstige Wasserbauten
mit Verwendung von Schienengleisen oder anderen als den unter 6
Nr. 13 genannten Geräten zum Transport, Heben und Lösen
der Massen, aber ohne maschinelle Einrichtungen, einschließlich
Herstellung der Bauwerke, des Oberbaues und des Werkstätten-
betribbes ........« 4,60 2,30
15. Wie vor, aber mit Fels- und Sprengarbeiten ... ·5,6() Un
16. Eisenbahnbauten, Kanal-, Hafen-, Fluß= und sonstige Wasserbauten mit
Verwendung von Lokomotiven, Betriebsbauzügen und sonstigen ma-
schinellen Einrichtungen, auch mit Fels= und Sprengarbeiten, ein-
schließlich Herstellung der Bauwerke, des Oberbaues und des
Werkstättenbetribbe ... ......-4,50
17. Tunnel= Stollen= und Schachtbauten. ... . ...5,60
18. Eisenbahnoberbauten und Straßenbahnbauten 3,30
19. Uferschutzbauten für sich allein, jedoch ohne maschinelle Einrichtungen
(mit maschinellen Einrichtungen gehören die Arbeiten nach Nr. 16) 2,40 1,2°
20. Einzelbauwerke für Tiefbau von Holz, Eisen, Mauerwerk, Beton und
Eisenbeton, auch Fundierungen für sich allein, einschließlich der
anschließenden Erdarbeiten. Hierher gehören: Brücken, Uüber= und
Unterführungen, Durchlässe, Schleusen, Wehre, Bassins, Hoch-
behälter und ähnliche Batten 4,20 2,10
Vierte Gruppe.
Kulturtechnische, Planierungs-, Ausschachtungs= und ähnliche Erd-
und Bauarbeiten.
21. Erdarbeiten ohne oder mit nur ausnahmsweiser Verwendung von Hand-
karren oder Fuhrwerk. Hierher gehören: Einebnungen, Rieselfeld-
und Grabenanlagen, Teich-, Schießstand-, Deich= und ähnliche
Bauten, auch die ksschachtungen. welche nicht unter Nr. 27
fallen 0,80 0,4#
22. Wie vor, jedoch mit Verwendung von Karren, Fuhrwerk oder sonstigem
Handgerät, auch in Verbindung mit Betonierungsarbeiten 1070 0,5)
23. Wie vor, jedoch mit Fels= und Sprengarbeitten 4440 2,2
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F. 1. i—