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3. Zu dem nach Maßgabe der Nr. 2 angesetzten Betrage
wird für Berpackung und Fracht ein Zuschlag von 0,15 4 auf 1 kg
oder ein geringeres Gewicht als 1 kg berechnet. Dieser Zuschlag
wird bei denjenigen Waren, bei welchen der Einkaufspreis für 1 kg
für die Preisberechnung maßgebend ist, auf 0,50 ¾ erhöht, wenn sie
in besonders in Rechnung gestellten Gefäßen geliefert werden; dies gilt
jedoch nicht bei folgenden, meist in größeren Mengen bezogenen Waren:
Acetum, Acetum pyrolignosum crudum, Acida cruda, Adeps
suillus, Calcaria chlorata, Glycerinum, Kalium carbenicum
crudum, Oleum Jecoris Aselli, Oleum Lini, Oleum Olivarum,
Oleum Olivarum commune, Oleum Pini, Oleum Rapae, Oleum
Terebinthinae, Sapo kalinus venalis, Spiritus, Vaselinum.
4. Dem nach Nr. 2 und 3 angesetzten Betrage werden für
Schuciden und Zerstoßen eines Arzneimittels 0,75 .4, für Herstellung
eines mittelfeinen oder feinen Pulvers 2,00 zugerechnet.
Isctt nach Nr. 2 unter a) der Einkaufspreis für 10 g oder eine
geringere Menge für die Preisberechnung maßgebend, so beträgt dieser
Zuschlag 0,10 4.
5. Die Preise für galenische Arzueimittel setzen sich — unbe-
schadet der nachstehend unter k, 1, m aufgeführten Ausnahmen —
zusammen aus
den nach Nr. 2 bis 4 berechneten, im Verhältnis der verarbeiteten
Mengen geteilten Preien der Arzneimittel, die zur Herstellung des
galenischen Arzneimittels verwendet werden, und
den nachstehend bestimmten Vergütungen für die erforderlichen
Arhbeiten (Defektur-Arbeiten).
Maßgebend ist die Herstellungsmenge von 1 kg; bei solchen galenischen
Arzneimitteln, welche von Apotheken mittleren Geschäftsumfanges in
Mengen unter 1 kg hergestellt zu werden pflegen, ist die Menge von
100 g maßgebend.
Bei den unter c, d, g, h, i, 1 aufgeführten Arten von galenischen
Arzneimitteln wird zur Ausgleichung des bei der Herstellung sich er-
gebenden durchschnittlichen Materialverlustes von 10 vom Hundert dem
berechneten Preise ein Neuntel desselben zugeschlagen.
Bei der Berechnung entstehende Pfennigbrüche sind auf die nächst-
größere ganze Zahl zu erhöhen.