Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1908. (85)

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3. Zu dem nach Maßgabe der Nr. 2 angesetzten Betrage 
wird für Berpackung und Fracht ein Zuschlag von 0,15 4 auf 1 kg 
oder ein geringeres Gewicht als 1 kg berechnet. Dieser Zuschlag 
wird bei denjenigen Waren, bei welchen der Einkaufspreis für 1 kg 
für die Preisberechnung maßgebend ist, auf 0,50 ¾ erhöht, wenn sie 
in besonders in Rechnung gestellten Gefäßen geliefert werden; dies gilt 
jedoch nicht bei folgenden, meist in größeren Mengen bezogenen Waren: 
Acetum, Acetum pyrolignosum crudum, Acida cruda, Adeps 
suillus, Calcaria chlorata, Glycerinum, Kalium carbenicum 
crudum, Oleum Jecoris Aselli, Oleum Lini, Oleum Olivarum, 
Oleum Olivarum commune, Oleum Pini, Oleum Rapae, Oleum 
Terebinthinae, Sapo kalinus venalis, Spiritus, Vaselinum. 
4. Dem nach Nr. 2 und 3 angesetzten Betrage werden für 
Schuciden und Zerstoßen eines Arzneimittels 0,75 .4, für Herstellung 
eines mittelfeinen oder feinen Pulvers 2,00 zugerechnet. 
Isctt nach Nr. 2 unter a) der Einkaufspreis für 10 g oder eine 
geringere Menge für die Preisberechnung maßgebend, so beträgt dieser 
Zuschlag 0,10 4. 
5. Die Preise für galenische Arzueimittel setzen sich — unbe- 
schadet der nachstehend unter k, 1, m aufgeführten Ausnahmen — 
zusammen aus 
den nach Nr. 2 bis 4 berechneten, im Verhältnis der verarbeiteten 
Mengen geteilten Preien der Arzneimittel, die zur Herstellung des 
galenischen Arzneimittels verwendet werden, und 
den nachstehend bestimmten Vergütungen für die erforderlichen 
Arhbeiten (Defektur-Arbeiten). 
Maßgebend ist die Herstellungsmenge von 1 kg; bei solchen galenischen 
Arzneimitteln, welche von Apotheken mittleren Geschäftsumfanges in 
Mengen unter 1 kg hergestellt zu werden pflegen, ist die Menge von 
100 g maßgebend. 
Bei den unter c, d, g, h, i, 1 aufgeführten Arten von galenischen 
Arzneimitteln wird zur Ausgleichung des bei der Herstellung sich er- 
gebenden durchschnittlichen Materialverlustes von 10 vom Hundert dem 
berechneten Preise ein Neuntel desselben zugeschlagen. 
Bei der Berechnung entstehende Pfennigbrüche sind auf die nächst- 
größere ganze Zahl zu erhöhen.
	        
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