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W9.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Mittwoch, den 29. April 1908.
Inhalt:
Bekanntmachung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend Anderung
der Konzessionsurkunde für die Eisenbahnen Eyach—Stetten und Kleinengstingen—Gammertingen. Vom
3. April 1908. S. 59. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betresiend
die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche in Paraguay. Vom
3. April 1908. S. 61. — Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend
die Besetzung der mittleren, Kanzlei= und Unterbeamtenstellen bei den Kommunalbehörden usw. mit Militär-
anwärtern und Inhabern des Anstellungsscheins. Vom 7. April 1908. S. 62. — Bekanntmachung des
Miaisteriums des Innern, betreffend Abänderung der Prüfungsordnung für ürzte. Vom 10. April 1908.
bekanntmachung des Ministeriums der answärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung,
betreffend Anderung der fonzessionsurkunde für die Eisenbahnen Cyach—Stetten und Klein-
engstingen—Gammertingen. Vom 3. April 1908.
Mit Allerhöchster Ermächtigung Seiner Majestät des Königs vom
1. April 1908 ist die Konzessionsurkunde für die auf württembergisches Gebiet fallenden
Teilstrecken der Eisenbahnen von Eyach nach Stetten bei Haigerloch und von Klein-
engstingen nach Gammertingen vom 8. Juni 1900 /13. Juli 1907 (Reg. Bl. von 1900
S. 454 und von 1907 S. 231) geändert worden, wie folgt:
1. In § 3 der Konzessionsurkunde sind die Worte:
„die Bahnordnung für die Nebeneisenbahnen Deutschlands vom 5. Juli 1892
(Reichs-Gesetzbl. von 1892 S. 764)“
zu ersetzen durch die Worte:
„die Vorschriften der Eisenbahn-Bau= und Betriebsordnung vom 4. No-