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Die für die einzelnen Anstellungsbehörden bestimmten Papiere sind in
der vorstehend unter a—d genannten Reihenfolge zusammenzuheften und mit
einem beigehefteten Umschlag von Kanzleipapier (jedoch ohne sogenannten
Aktenrücken) zu versehen, auf dessen vorderer Seite eine Aufschrift nach folgendem
Muster anzubringen ist:
Grenadier-Regiment Königin Olga Nr. 119.
Bewerbung des Militäranwärters,
Vizefeldwebel
Friedrich Wilhelm Schuler
um nachgenannte Stellen:
21. Kassendiener beim Gas= und Wasserwerk.
Anwärterliste des Gemeinderats Ulm.
In den Bewerbepapieren selbst ist die nochmalige Aufführung der einzelnen
Stellen nicht mehr erforderlich, es genügt vielmehr der Hinweis auf das
Titelblatt.
Die nicht mehr im aktiven Dienst stehenden Militäranwärter und die Inhaber
des Anstellungsscheins (§ 10 Abs. 1 Nr. 2) haben ihren Bewerbungen folgende
Papiere beizulegen:
a. eine vom Bewerber selbst geschriebene Darstellung seines Lebenslaufs
mit Angabe der Familien= und Vermögensverhältnisse, der Staatsangehörig-
keit und des Zeitpunkts ihrer Erwerbung, sowie der Zeit, während der
etwa die aktive Dienstleistung unterbrochen war, und mit der Beurkundung
der eigenhändigen Schrift. Sind für einzelne Stellen gewerbliche, technische,
Sprach= usw. Kenntnisse erforderlich, so ist im Lebenslauf auch anzugeben,
auf welche Weise der Bewerber sich dieselben erworben hat;
b. den Zivilversorgungs= beziehungsweise den Anstellungsschein oder
im Falle des eingetretenen Verlusts der Urschrift eine Bescheinigung der
zuständigen Militärhörde über die Berechtigung zur Bewerbung um die den
Militäranwärtern beziehungsweise Inhabern des Anstellungsscheins vor-
behaltenen Stellen; die unter § 8 Nr. 4 der Grundsätze fallenden ehemaligen