Full text : Gesetz-Sammlung für die Königlich Preußischen Staaten. 1867. (58)

—  1162  —

Provimnz  Schlesien,  Regierungsbezirk  Oppeln.

Zin  s=  Kupon

zu  der
Kreis-Obligation  des  Creutzburger  Kreises
Littr  -
über  Thaler  zu  fünf  Prozent  Zinsen
über  .  .  .  .  .  Thaler  ..  .  .  .  Silbergroschen.

Der  Inhaber  dieses  Iinskupons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  in  der
Zeit  vom  .  .  ten  .  ..  .  .  ..  bi.  resp.  vom  ..  ten  ......
.....  bßd  späterhin  die  Zinsen  de  vorbenannten  Kreis,
Dbligatio  fr  für  das  Habbjahr  veon  bis.

uchstaben)  Thalern  .  .  .  ..  Silbergroschen  bei  der  Kreis-  Kenenunl

*-  zu  wre
Creutzburg,  den  m.  18..

Die  ständische  Kommission  für  die  Chausseebauten  im  Creutzburger  Kreise.

Dieser  Zinskupon  ist  ungültig,  wenn  dessen
Geldbetrag  nicht  innerhalb  vier  Jahren  nach
der  Fälligkeit,  vom  Schluß  des  betreffenden
Kalenderjahres  an  gerechnet,  erhoben  wird.

Drovinz  Schlesien,  Negierungebezirk  Oppeln.

Dalon

zu  der
Kreis-Obligation  des  Creutzburger  Kreises.
Der  Inhaber  dieses  Talons  empfängt  gegen  dessen  Rückgabe  zu  der  Obligation
  des  Creutzburger  Kreises
Littr.  über  Thaler  à  fünf  Prozent  Zinsen

die  .##  Serie  Zinskupons  für  die  fünf  Jahre  18.  bis  18  bei  der  Kreis-Kommunalkasse
  zu  Creutzburg)  falls  der  Inhaber  der  Obligation  nicht  rechtzeitig
Widerspruch  erhoben  hat.

Creutzburg,  den  n  .  .  ..  18.

Die  ständische  Kommission  für  die  Chausseebauten  im  Creutzburger  Kreise.

 

(Nr.  6730.)