Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1909. (86)

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der Niederlande veröffentlicht worden ist, bei denen derartige Anträge gestellt werden 
können, wird im nachstehenden ein Verzeichnis der Behörden in Niederländisch-Indien 
und in den übrigen niederländischen Besitzungen bekannt gegeben, die zur Herbeiführung 
der vorläufigen Festnahme flüchtiger Verbrecher zuständig sind. 
Hiezu wird verfügt, daß auf die unmittelbare Stellung von Anträgen zur Herbei- 
führung der vorläufigen Festnahme flüchtiger Personen in den niederländischen Kolonien 
und auswärtigen Besitzungen die Vorschriften der erwähnten Verfügung vom 8. Sep- 
tember 1899 entsprechend anzuwenden sind, auch wird noch bemerkt, daß die in Art. 9 
des Auslieferungsvertrags für die vorläufige Festhaltung festgenommener Personen vor- 
gesehene zwanzigtägige Frist gemäß Art. 18 Ziff. 3 des Auslieferungsvertrags bei Fest- 
nahmen in den niederländischen Kolonien und auswärtigen Befitzungen auf drei Monate 
erstreckt ist. 
Stuttgart, den 9. Juni 1909. 
Schmidlin. Pischek. 
Anlagc. 
Verzeichnis 
der Hehörden in MNiederländisch-Indien und in den fübrigen niederländischen Besitzungen, 
die zur Perbeiführung der vorlänfigen Festnahme slüchtiger Verbrecher zuständig sind. 
I. Niederländisch-Indien. 
1) Staatsanwalt bei dem Gerichtshofe (Raad van Justitie) in Batavia: für die 
Provinzen Bantam, Batavia, Preanger-Regentschaften, Cheribon, Benkoelen, Lampongsche-Distrikte, 
Palembang, Djambi, Banka nebst zugehörigen Gebieten, Billiton und für den westlichen Teil von Borneo. 
2) Staatsanwalt bei dem Gerichtshofe (Raad van Justitie) in Samarang : für die 
Provinzen Pekalongan, Samarang, Banjoemas, Kedoe, Diokjakarta, Soerakarta, Rembang und Madioen. 
3) Staatsanwalt bei dem Gerichtshofe (Raad van Justitie) in Soerabaja,: für die 
Provinzen Soerabaja, Kediri, Pasoeroean, Besoeki, Madoera, Bali und Lombok sowie für den südlichen 
und den östlichen Teil von Borneo. 
4) Staatsan waltbeidem Gerichtshofe (Raad van Justitie) in Medan: für die Provinzen 
Ostküste von Sumatra, Riouw nebst zugehörigen Gebieten und Atjeh nebst zugehörigen Gebieten.
	        
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