fullscreen: Reichs-Gesetzblatt. 1907. (41)

 
 
 
 
 
 
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15.  Haar-, Nagel- und Kleiderbürsten werden zwei Stunden lang in 
1 prozentige Formaldehydlösung gelegt und dann ausgewaschen und 
getrocknet. 
16.  Ist der Fußboden des Krankenzimmers, die Bettstelle, der Nachttisch 
oder die Wand in der Nähe des Bettes mit Ausscheidungen des Kranken 
beschmutzt worden, so ist die betreffende Stelle sofort mit verdünntem 
Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung gründlich abzu- 
waschen; im übrigen ist der Fußboden täglich mindestens einmal feucht 
aufzuwischen, geeignetenfalls mit verdünntem Kresolwasser oder Karbol- 
säurelösung. 
17.  Kehricht ist zu verbrennen; ist dies ausnahmsweise nicht möglich, so 
ist er reichlich mit verdünntem Kresolwasser, Karbolsäurelösung oder 
Sublimatlösung zu durchtränken und erst nach zweistündigem Stehen 
zu beseitigen. 
18.  Gegenstände von geringem Werte (Strohsäcke mit Inhalt, gebrauchte 
Lappen einschließlich der bei der Desinfektion verwendeten, abgetragene 
Kleidungsstücke, Lumpen und dergleichen) sind zu verbrennen. 
19.  Leichen sind in Tücher zu hüllen, welche mit verdünntem Kresolwasser, 
Karbolsäurelösung oder Sublimatlösung getränkt sind, und alsdann 
in dichte Särge zu legen, welche am Boden mit einer reichlichen Schicht 
Sägemehl, Torfmull oder anderen aufsaugenden Stoffen bedeckt sind. 
20.  Zur Desinfektion infizierter oder der Infektion verdächtiger Räume, 
namentlich solcher, in denen Kranke sich aufgehalten oder Leichen gestanden 
haben, sind zunächst die Lagerstellen, Gerätschaften und dergleichen, ferner 
die Wände mindestens bis zu 2 Meter Höhe, die Türen, die Fenster 
und der Fußboden mittels Lappen, die mit verdünntem Kresolwasser 
oder Karbolsäurelösung getränkt sind, gründlich abzuwaschen oder auf 
andere Weise mit den genannten Lösungen ausreichend zu befeuchten; 
dabei ist besonders darauf zu achten, daß die Lösungen in alle Spalten, 
Risse und Fugen eindringen. 
Die Lagerstellen von Kranken oder von Verstorbenen und die in der 
Umgebung auf wenigstens 2 Meter Entfernung befindlichen Gerät- 
schaften, Wand- und Fußbodenflächen sind bei dieser Desinfektion 
besonders zu berücksichtigen. 
Alsdann find die Räumlichkeiten mit einer ausreichenden Menge 
heißen Seifenwassers zu spülen und gründlich zu lüften. Getünchte 
Wände sind mit einem frischen Kalkanstriche zu versehen, Fußböden 
aus Lehmschlag oder dergleichen reichlich mit Kalkmilch zu bestreichen. 
21.  Zur Desinfektion geschlossener oder allseitig gut abschließbarer Räume 
empfiehlt sich auch die Anwendung des Formaldehydgases; sie eignet 
sich zur Vernichtung von Krankheitskeimen, die an freiliegenden Flächen 
oberflächlich oder nur in geringer Tiefe haften. Vor Beginn der 
Desinfektion sind alle Undichtigkeiten der Fenster, Türen, Ventilations- 
öffnungen und dergleichen genau zu verkleben oder zu verkitten. Es
	        
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