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denen er durch seine Jahresleistungen und gegebenenfalls auch in der schriftlichen Prüfung
seine Reife unzweifelhaft dargetan hat, von der mündlichen Prüfung zu befreien.
3. Die Aufgaben für die mündliche Prüfung bestimmt der Kommissär auf Grund
der Vorschläge der prüfenden Lehrer. Er ist befugt, die Prüfung beim einzelnen
Schüler nach Befinden abzukürzen, seinerseits Fragen an die Schüler zu richten oder
die mündliche Prüfung ganz zu übernehmen.
&8. Ausschluß von der Prüfung.
1. Wer sich der Benützung unerlaubter Hilfsmittel, einer Täuschung oder eines
Täuschungsversuches schuldig macht, wird von der ferneren Teilnahme an der Prüfung
ausgeschlossen. Als unerlaubt gelten alle Hilfsmittel, die nicht ausdrücklich zugelassen
sind. Erfolgt die Entdeckung erst nach Abschluß der Prüfung, so wird ein Reifezeugnis
nicht ausgestellt oder das schon ausgestellte Zeugnis zurückgezogen. Gleiche Strafe hat
zu erwarten, wer anderen zu solchen unerlaubten Handlungen behilflich ist. Hierauf
sind die Schüler vor Beginn der Prüfung vom Anstaltsvorstand ausdrücklich hinzuweisen.
Wo nur ein Verdacht vorliegt oder eine mildere Beurteilung angezeigt scheint,
ist die Prüfungskommission berechtigt, dem Schüler neue Aufgaben zu stellen, für die
vorher die Genehmigung des Kommissärs nachzusuchen ist.
2. Wer wegen unerlaubter Handlungen von der Prüfung ausgeschlossen oder des
Zeugnisses für verlustig erklärt worden ist und die Prüfung später wiederholt, wird
behandelt, wie wenn er die Prüfung nicht bestanden hätte. Läßt er sich eine solche
Handlung auch bei der Wiederholung der Prüfung zu schulden kommen, so wird er
von der Reifeprüfung überhaupt ausgeschlossen.
§ 9. Feststellung der Zeugnisse.
1. Bei Festsetzung der Zeugnisse für die Fächer, in denen ein Schüler schriftlich
oder mündlich geprüft worden ist, werden die Klassenzeugnisse berücksichtigt, wenn das
Prüfungszeugnis von dem entsprechenden Klassenzeugnis zu Ungunsten des Schülers in
auffallender Weise abweicht.
2. In den Fächern, in denen ein Schüler von der mündlichen Prüfung befreit
worden ist, werden die entsprechenden Klassenzeugnisse eingesetzt.