203
16.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Dienstag, den 25. Juli 1911.
Inhalt:
Königliche Verordnung, betreffend die Dienstprüfung für die Gerichtsvollzieher. Vom 21. Juli 1911. S. 203. —
ekanntmachung sämtlicher Ministerien, betreffend ein neues Verzeichnis der den Militäranwärtern usw. im
Reichsdienst vorbehaltenen Stellen. Vom 12. Juli 1911. S. 207. — Bekanntmachung des Justizministeriums,
betreffend Anderung in der Besetzung der achoerständigenbammer ür Werke der bildenden Künste für
Württemberg, Baden und Hessen. Vom 13. Juli 1911. S. 214. — ekanmtmachung des Ministeriums des
Innern, betreffend die Grundbestimmungen der Zentralleitung für Wohltätigkeit in Württemberg. Vom 4. Juli
1911. S. 214. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend das Verbot der Einfuhr und Durchfuhr
von Rindvieh und Ziegen aus dem schweizerischen Kanton Neuenburg. Vom 7. Juli 1911. S. 219. —
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Genehmigung der Robert Kauderer-Stiftung
in Lorch, Oberamt Welzheim. Bom 11. Juli 1911. S. 220. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern,
betreffend die Verlängerung der Genehmigung zum Betrieb der Kettenschleppschiffahrt auf dem Neckar. Vom
13. Juli 1911. S. 220. — Verfügung des Finanzministeriums, betreffend den Vollzug des Wirtschafts-
abgabengesetzes. Vom 8. Juli 1911. S. 223.
fönigliche Verordunng,
betreffend die Dienstprüfung für die Gerichtsvollzieher. Vom 21. Juli 1911.
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg.
Nach Anhörung Unseres Staatsministeriums verordnen Wir, was folgt:
– 1.
Die Dienstprüfung für die Gerichtsvollzieher findet in Stuttgart statt.
8 2.
Der Zulassung zur Dienstprüfung muß ein ordnungsmäßig geleisteter Vorbe-
reitungsdienst des Anwärters bei einem Amtsgericht vorangehen. Die näheren Vor-