fullscreen: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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aus Kupfer: 
aus Gußeisen: 
Über die Blechprüfungen werden Werks= — amtliche — Bescheinigungen vorgelegt. Maßskizzen: 
Abschn. III Nr. 4 der Bauvorschriften für Landdampfkessel wird Beachtung finden. 
e) Angaben Die Kesselwandungen sind durch maschinell her- 
2 Dergestellte — Hand — Nietung miteinander verbunden, 
Verbindun- 
gen. 
Maßskizzen 
hierneben zu 
erläutern.) 
  
  
mit Ausnahme 
welche durch Schweißung hergestellt und 
*#m„E „welche durch 
Verschraubung verbunden sind. Die Nietlöcher sind ge- 
bohrt — gelocht — gelocht und aufgebohrt. 
Wasserrohre — Heizrohre — sind — geschweißt 
— nahtlos und durch Einwalzen (mit — ohne — Börde- 
lung) in den 
......................................... befestigt. 
t) Angaben 
über Veran- 
kerungen. 
Zu § 3. Fenerzüge. 
Die durch oder um den Dampfkessel gehenden Feuerzüge liegen an ihrer höchsten Stelle 
in einem Abstande von mm unter dem niedrigsten Wasserstande des Kessels. 
Die Heizfläche 
des Kessels be- 
rechnet sich wie 
rebenstehend:
	        
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