Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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3. für die Bewilligung von Fristverlängerungen und Fristungen (§ 49 der Gewerbe- 
ordnung) ein Viertel der Sätze Ziff. 1 . . . . miindestens 3 M; 
4. bei der Abweisung oder Zurichiehung eines Gesuchs ein Fünftel der Sätze Ziff. 1 
bisss . . .......mmdesten32»fäund 
höchstens 100 4. 
s. auch Dampfkessel, Verfahren in Gewerbesachen, Wassernutzungsrechte und Wasser- 
polizei. 
Nr. 4. Apotheken: 
1. für die persönliche Erlaubnis zur Errichtung einer Apotheke 500 bis 3 000 4; 
2. für die Erlaubnis zur Errichtung einer Zweig-(Filial-) Apotheke 20 bis 300 4; 
3. für die Erlaubnis zur ubertragung einer dinglichen Apothekenberechtigung auf ein 
anderes Haus . . .. .. . . 100 bis 1600 :; 
4. für die Erlaubnis zur Verlegung einer mit wa Berechtigung errichteten 
Apothekke 50 bis 500 4:; 
5. für das behördliche Erkenntnis über die Verpachtunge einer Apotheke 20 bis 100 4: 
6. bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuchs in den Fällen der Ziff. 2 bis 5 
10 bis 100 1#. 
Nr. 5. Approbationsscheine 
für Arzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker (§ 29 der Gewerbeordnung). 20 4. 
Nr. 6. Ausstocken von Waldungen: 
1. für die Erlaubnis (Art. 8 Abs. 1 des Forstpolizeigesetzes vom 19. Februar 1902, 
Reg. Bl. S. 51) vom Hektar.. .15 M, 
mindestens 3 4; 
2. bei der Abweisung oder Zurückziehung eines Gesuchs ein Fünftel der Sätze in 
Ziff. u mmindestens 2 J, 
höchstens 50 1#. 
Nr. 7. Auswanderungsagenten (§ 11 des Reichsgesetzes über das Auswanderungswesen 
vom 9. Juni 1897, Reichs-Gesetzbl. S. 463): 
1. für die Erteilung der Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Auswanderungsagent 
50 bis 500 4:
	        
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