Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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Nr. 34. Glücksspiele: 
für die Erlaubnis zur Aufstellung von Glücksbuden (Glückshafen) an öffentlichen 
Orten (8 360 Ziff. 14 des Strafgesetzbuchs).. 2 bis 10. 
Nr. 35. Handlungsreisende: 
für die Ausstellung einer Legitimationskarte oder einer Gewerbelegitimationskarte 
(§ 44 a Abs. 1 der Gewerbeordnung, Ziff. 17 des Schlußprotokolls zum Zollver- 
einsvertrag vom 8. Juli 1867, Reg. Bl. S. 171, vergl. mit § 44 a Abs. 6 der Ge- 
werbeordnung) 
1. für Handlungsreisende aus dem Reichsinland und den gleichgestellten Vertrags- 
staaten................... 5 4. 
2. für Handlungsreisende aus anderen reichsausländischen Staaten 25 4. 
Nr. 36. Hegezeit des Wildes: 
für die Befreiung von den bestehenden Vorschriften (§ 1 der K. Verordnung vom 
17. März 1910, Reg. Bl. S. 200)0 bis 30. 
Anmerkung: 
Eine Sportel wird nicht angesetzt, wenn die Befreiung von Einhaltung der Hege- 
zeit für Wild erteilt wird, das in Tiergärten oder in eingezäunten oder sonst ge- 
hörig abgeschlossenen Grundstücken gehalten wird. 
Nr. 37. Hinterlegungen bei Staatsbehörden (mit Ausnahme der Hinterlegungen in 
Rechtsangelegenheiten): 
1. bei der Annahme 
a) von Urkunden einschließlich der auf Namen lautenden Schuldscheine für jedes 
Stück, jedoch ohne Rücksicht auf etwaige Beilaggen 2 
b) von Geld, Kostbarkeiten und Wertpapieren, die auf den Inhaber lauten, ein- 
schließlich der mit Blankoindossament versehenen Orderpapiere, von jeden ange- 
fangenen 100 ¾ des Werts, bei Wertpapieren des Nennwerttss 0,60 , 
mindestens 1 44 
2. bei der Rückgabe, sofern sie nach Ablauf eines Jahres erfolgt: 
a) von Urkunden (Ziff. 1a)Jj.w 1 5, 
6
	        
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