Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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und von Lastkraftwagen, deren Gesamtgewicht (einschließlich Ladung) 9 Tonnen über- 
steigt (§ 1 der Verfügung des Ministeriums des Innern vom 7. Mai 1910, 
Reg. Bl. S. 21t 55hhhbis 20 -. 
Nr. 44. Krankenanstalten: 
1. für die Genehmigung einer Privatkranken-, Privatentbindungs-, Privatirrenanstalt 
und für die Erlaubnis zu Anderungen in der erteilten Genehmigung (§ 30 der 
Gewerbeordnungg . 20 bis 500 ; 
2. für die Bewilligung von Fristverlängerungen und Feistungen 49 der Gewerbe- 
ordnung . ...thettelderurfprüngltchenSpottet 
3. bei der Abweisung oder Zurůchiehung eines Gesuchs 
ein Fünftel der nach Ziff. 1 und 2 anzusetzenden Sportel. 
s. auch Verfahren in Gewerbesachen. 
Nr. 45. Lehen: 
1. für einen Mutschin 20 -. 
2. Belehnungssportel: dieselbe wird für die einzelnen fronlehnbaren Erbämter nach 
Maßgabe des Herkommens erhoben. 
3. Soweit noch sonstige Lehen bestehen, kommen bei denselben Sporteln nach Maß- 
gabe des Sporteltarifs vom 23. Juni 1828 (Reg. Bl. S. 515) und des Gesetzes 
vom 20. Juni 1875 (Reg. Bl. S. 327) zum Ansatz. 
Nr. 46. Lehrlinge: 
für die Erteilung der Befugnis zur Anleitung von Lehrlingen 
1. im Fall des § 129 Abs. 2 der Gewerbeordnng 30 -7; 
2. im Fall des § 129a Abs. 3 der Gewerbeordnng 5 J. 
Nr. 47. Leichenpässe: 
für die auf Ansuchen erfolgende Ausstellung eines solchen 5 bis 50 -x. 
Anmerkung: 
Im Fall der Bedürftigkeit kann die Sportel ermäßigt werden bis auf 2 . 
s. auch Beerdigung, Familienbegräbnisstätten, Feuerbestattung.
	        
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