Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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7. für die Zurückweisung der Wiederaufnahmeklage wegen Unzulässigkeit (Art. 52 bis 
55 bezw. 57 Abs. )J.. ... . . 65bis 10 A,; 
8. für die Zurückweisung einer Wecsbeschverer an die frühere Behörde wegen neuen 
Vorbringens (Art. 6) 10 bis 100 -; 
9. für die Zurückweisung einer Nechtsbeschnerde wegen Fristversäumung (Art. 65 
Abs. I). 10o bis 50 : 
10. desgleichen wegen offenbarer Unzuständigkeit, sofern nicht auf Vornahme der Ver- 
handlung beharrt wird, (Art. 66 Abs. 2).. 10 bis 50 :; 
11. für die Abweisung einer Rechtsbeschwerde (Art. 00) 20 bis 500 M. 
Die Sportel wird nach der Bedeutung des Streitgegenstandes und dem Umfang 
der Verhandlungen bemessen (Art. 41 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege 
vom 16. Dezember 1876). 
Für Verwaltungsstrafsachen s. Beschwerden. 
Nr. 87. Verwandtschaft: 
Befreiung von den Bestimmungen über den Ausschluß des Eintritts in den 
Gemeinderat bei bestehender Verwandtschaft (Art. 26 und 71 der Gemeindeordnung) 
a) in Gemeinden dritter Klassse 20 —, 
b) in den übrigen Gemeinden J30 ; 
im Fall der Abweisung eines Gesuchs 
in den Fällen unter ) 33 
in den Fällen unterh.) 5p0 
Nr. 88. Vögel: 
für Befreiungen von den Schutzbestimmungen für Vögel (§8§ 4 bis 6 der Verfügung 
der Ministerien des Innern und der Finanzen vom 27. Februar 1909, Reg. Bl. 
S. 35)3.w qg g l bis 30 . 
Nr. 89. Wanderversteigerungen: 
1. für die ausnahmsweise Zulassung (§ 56 der Gewerbeordnung 5 4; 
2. bei der Abweisung eines Gesuchs.. 2.4. 
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