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über den Gesamtbetrag der angefallenen und abgelieferten Abgaben nach dem von der
Bezirkssteuerbehörde zur Verfügung gestellten Muster vorzulegen.
Das Steuerkollegium Abteilung für direkte Steuern hat bei der Prüfung der
bezirkssteueramtlichen Hauptbücher die Übereinstimmung dieser Jahresübersichten mit den
an die Bezirkssteuerbehörde abgegebenen vierteljährlichen Anzeigen (Ziff. 2 vorstehend)
festzustellen, auch hat es von Zeit zu Zeit deren Richtigkeit und Vollständigkeit durch
Einsichtnahme der Versicherungsregister, Geschäftsbücher und Akten der Versicherungs-
unternehmungen in deren Geschäftsräumen erheben zu lassen.
III. Berechnung der Abgabe.
1. Bei jeder Prämienzahlung ist für jedes Jahr, für das die Versicherung abge-
schlossen ist, aus der Versicherungssumme die Sportel nach den Sätzen der Tarifnummer 27
zu erheben. Wird demnach aus einer auf 5 Jahre abgeschlossenen Versicherung über
3000 Versicherungssumme die Prämie alle Jahre bezahlt, so ist jedes Jahr mit
der Fälligkeit der Prämie eine Sportel von 30 Pf. zu entrichten; wird die Prämie für
5 Jahre vorausbezahlt, so beträgt die im ersten Jahr der Versicherung mit dem Abschluß
des Versicherungsvertrags zu entrichtende Sportel 52 30 Pf. = 1 7 50 Pf.
Aus Verträgen, die auf eine kürzere Zeit als 6 Monate abgeschlossen sind, ist
nur die Hälfte der Jahressportel zu entrichten.
2. Wird die Versicherungssumme erhöht, so ist die Sportel aus der neuen Gesamt-
versicherungssumme zu erheben. Die aus der bisherigen Versicherungssumme für den
Rest der Versicherungsdauer oder einen Teil davon etwa bereits bezahlte Sportel darf
an der neu fällig werdenden Sportel abgezogen werden. In den Büchern oder Akten
der Versicherungsunternehmung, bei Verwendung von Stempelmarken auch auf der
neuen Versicherungsurkunde (vergl. oben 1 Ziff. 3), ist in solchem Fall unter Hinweis
auf die frühere Versicherung eine kurze Sportelberechnung anzufügen.
3. Wenn ein Versicherer, der einen Vertrag mit einer Versicherungssumme von
2000 . auf 5 Jahre unter Vorausbezahlung der Prämie abgeschlossen hat, in der
Folge in dem gleichen Jahr mit derselben Person einen weiteren Versicherungsvertrag
ebenfalls unter Vorausbezahlung der Prämie für 5 Jahre mit einer Versicherungssumme