Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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bahn von dem Güterbahnhof Untertürkheim nach Wangen und eines Güterbahnhofs 
Gaisburg die nach dem genehmigten allgemeinen Plan erforderlichen Grundstücke und 
Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. 
Nach diesem Plan ist die Bahn, die auch Verbindung mit dem Personen= und 
dem Güterbahnhof Cannstatt erhält, eingleisig auszuführen. Sie zweigt von den 
zwischen Cannstatt und Untertürkheim neu herzustellenden Bahnanlagen bei km 6 + 015 
der Ferngleise nach Eßlingen mittels einer Unterführung unter diesen Gleisen ab, 
wendet sich gegen Südwesten, führt der Grenze des Exerzierplatzes entlang, überschreitet 
den Neckar auf einer etwa 195 m langen Brücke, biegt auf dem linken Ufer nach 
Südosten ab und erreicht sodann den Bahnhof Wangen, der nordöstlich von der Ort- 
schaft angelegt wird. Auf der freien Strecke der Bahn zwischen km 1 + 500 und 
km 2 + 100 wird ein zweites Gleis eingelegt, von dem aus die Linie nach Gaisburg 
abzweigt. Der Güterbahnhof Gaisburg kommt neben die Ulmer Straße zu liegen. 
Die Länge der Bahn nach Wangen beträgt 3,2 km, die der Zweiglinie nach Gaisburg 
1,3 km. Die größte Neigung ist 1: 80; der kleinste Krümmungshalbmesser mißt 
250 m. Die Bahn wird bis zu der Verbindungsstraße Wangen— Untertürkheim so 
hoch gelegt, daß auf dieser Strecke alle Straßen unter ihr durch geführt werden können; 
erst auf der weiteren Strecke wird am nordwestlichen Ende des Bahnhofs Wangen ein 
Feldweg schienengleich gekreuzt. 
In dem Verfahren zum Zwecke der Zwangsenteignung wird die Staatseisenbahn= 
verwaltung durch die Bauabteilung der Generaldirektion der Staatseisenbahnen vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestellt. 
Gegeben Cap Martin-Hotel, den 17. Februar 1911. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler.
	        
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