Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

553 
  
  
  
  
  
  
  
Anhang. 
Wohnunggsgeldtarif 
nach der Etatsverabschiedung für 1911 und 1912. 
at#an bes Wehnungsselds in Onstlasss. 
nach der Gehaltsordnung 1. I1 rir. IV# 
» 1 — 
Abteilung l . 280 220 200 170 
„ II 3410 2P50 220 170 
„III 400 320 270 220 
„ IV .. 500 400 320 270 
„ vVv 600 500 380 320 
„ VI . 800 658h0 520 1070 
1 
  
Zusatz nach der Etatsverabschiedung für 1907 und 1908: 
Für Beamte, welche in einem Staatsgebäude gegen Zahlung eines vereinbarten Mietzinses 
wohnen, muß der Mietzins mindestens die Höhe des Wohnungsgelds erreichen. 
Soweit ein Beamter in Anwendung der vorstehenden Bestimmung in seinem Diensteinkommen 
verkürzt würde, kann der Mietzins entsprechend ermäßigt werden. 
—— ————.——. 
  
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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