Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

602 
Gesamtverzeichnis 
derjenigen Lehranstalten, welche gemäß 8 90 der Wehrordnung zur Ausstellung von 
Zeugnissen über die Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst 
berechtigt sind. 
BVemerkung: 
Die mit* bezeichneten Anstalten gymnasialen oder realgymnasialen Charakters sind befugt, Be—- 
fähigungszeugnisse auch ihren von dem Unterricht im Griechischen beziehungsweise Eng— 
lischen befreiten Schülern auszustellen, wenn diese an dem für jenen Unterricht eingeführten 
Ersatzunterrichte regelmäßig teilgenommen und nach mindestens einjährigem Besuche der Sekunda 
ein Zeugnis über genügende Aneignung des entsprechenden Lehrpensums erhalten haben. 
Äbersicht. 
Offentliche Lehranstalten. Seite Zeite 
Gymnasien (A.ahahh) 602 Raealschulen ((cen 624 
Realgymnasien (A. .. . . . ... 611 Offentliche Lehrerseminare (C. aa)0 631 
Oberrealschulen (A.ct . . . ... 616 Andere öffentliche Lehranstalten (C.e) 635 
Progymnasien (.a) 619 Privat-Lehranstalten: 
Realprogymnasien (. h)) . ... 619 a) Lehrerseminrenr 636 
Realschulen (ö0ess . ... 619 b) Andere Privat-Lehranstalten 636 
Progymnasien (eco.asslszs ... 621 Lehranstalten in den Schutzgebieteen 639 
Realprogymnasien ((e.01) . . . .. 622 Lehranstalten im Auslaudd 639 
  
öffentliche Tehranstalten. 
A. Lehranstalten, bei welchen der einjährige, erfolgreiche Besuch der zweiten Klasse, d. h. 
der einjährige, erfolgreiche Besuch der Untersekunda (nach weit verbreiteter Bezeichnung) 
bei Vollanstalten, zur Darlegung der Befähigung genügt. 
a. Gymnasien. 
» Altona: Gymnasium (verbunden mit Realgym- 
I. Königreich Preußen. # nasium), 
Aachen: Kaiser Karls-Gymnasium, Andernach, 
Kaiser Wilhelms-Gymnasium, Anklam, 
Allenstein, Arnsberg,
	        
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