Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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Bekanntmachung des Ministerinms des JInnern, 
betreffend die zur Annahme von Medizinalpraktikanten ermächtigten Krankenhäuser und 
nedizinisch-wissenschastlichen Institnte. Vom 17. November 1911. 
Die in der Beilage zu Nr. 58 des Zentralblatts für das Deutsche Reich von 
1911 enthaltene Bekanntmachung des Reichskanzlers vom 31. Oktober 1911 wird in 
nachstehendem veröffentlicht. 
Stuttgart, den 17. November 1911. 
Pischek. 
Bekanntmachung. 
Gemäß § 59 der Prüfungsordnung für Arzte vom 28. Mai 1901 (gZentralblatt für das 
Deutsche Reich S. 136) wird hierunter ein Verzeichnis derjenigen Krankenhäuser und medizinisch- 
wissenschaftlichen Institute veröffentlicht, welche bis auf weiteres zur Annahme von Praktikanten 
ermächtigt find. 
Berlin, den 31. Oktober 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: von Jonquieres.
	        
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