Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

680 
  
  
lau- 
fende 
Num- 
mer 
des 
Ge- 
burts- 
re- 
gisters. 
Monatund Tag, 
bei Mehrlings- 
geburten auch 
Tageszeit und 
Stunde 
der Geburt. 
  
# 
Ort 
der 
Geburt. 
Beruf od. Erwerbszweig, 
sowie Stellung, Arbeits- 
oder Dienstverhältnis 
des Vaters, 
bei unehel. Kindern 
der Mutter. 
(Stehe Spalte 7 und 
Erläuterung zu Spalte 4 
auf der Titelfeite.) 
Ehelich 
Lebendgeborene. 
  
  
Un- 
ehelich 
  
geborene 
Kinder 
  
4. 
Nachweis 
der 
Totge- 
borenen 
von 
Mehr- 
lingsge- 
burten: 
Verzeichnis 
der 
Sterbfälle 
unter Nro. 
6. 
Bemerkungen. 
Wenn die Ehefrau selost als 
Fabrikarbeiterin, Taglöhnerin 
u. s. w. arbeitet, so fsollte dies 
angegeben werden. 
Wenn die Mutter eines unehe- 
(iche#n Kindes sich ohne eigenen 
Beruf beit ihren Eltern auf- 
hält, so ist die Nahrungsquelle 
der letzteren hier in Spalte 
anzugeben. 
7. 
  
  
  
  
  
  
  
  
 
	        
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