Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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Nach diesem Plan ist die rund 10,5 km lange Bahnstrecke nach den Vorschriften 
der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung vom 4. November 1904 für Nebenbahnen 
mit einer Spurweite von 1,435 m anzulegen. Die Bahn führt vom Bahnhof Neuen- 
stadt aus zunächst auf dem linken Kocherufer in östlicher Richtung talaufwärts und 
überschreitet nach Kreuzung der Staatsstraße Neuenstadt-Bürg den Fluß zwischen Bürg 
und der Haltestelle Gochsen. Im weiteren Verlauf folgt sie den Windungen des Kochers 
auf seinem rechten Ufer bis Möglingen. Auf dieser Strecke werden die Nachbarschaft- 
straßen von Bürg nach Gochsen, von Gochsen nach Neuenstadt und von Gochsen nach 
Kochersteinsfeld, sodann vor Kochersteinsfeld der Ortsweg Nr. 1 und hinter der Station 
Kochersteinsfeld unmittelbar vor der Kocherbrücke die Nachbarschaftstraße von Kocher- 
steinsfeld nach Möglingen in Schienenhöhe überschritten. Unmittelbar hinter der west- 
lich vom Orte anzulegenden Haltestelle Möglingen kreuzt die Bahn den Ortsweg Nr. 3, 
sodann wird der Kocher zum zweitenmal überschritten. Auf dem linken Ufer folgt die 
Bahn zuerst in nördlicher, dann in östlicher Richtung dem Talhang bis zur Endstation 
Ohrnberg, die auf der linken Seite der Ohrn vor ihrer Einmündung in den Kocher 
angelegt wird. An Stationen sind außer Neuenstadt vorgesehen: Gochsen, Kocher- 
steinsfeld, Möglingen und Ohrnberg. 
Die Unternehmerin wird im Zwangsenteignungsverfahren durch ihren Vorstand 
vertreten. 
Als Enteignungsbehörde wird die Generaldirektion der Staatseisenbahnen bestimmt. 
Gegeben Stuttgart, den 23. Dezember 1911. 
Wilhelm. 
Weizsäcker. Pischek. von Marchtaler. Fleischhauer. Schmidlin. Geßler.
	        
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