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XÆ9.
Regierungsblatt
für das
Königreich Württemberg.
Ausgegeben Stuttgart, Montag, den 1. Mai 1911.
Inhalt:
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärzt-
licher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche im Konsulatsbezirk Riberalta (Bolivien). Vom 30. März 1911. S. ⅜l.
— Berfügung des Ministeriums des Innern über Explosions- und Verbrennungsmotoren. Vom 1. April 1911.
S 66. — Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, betreffend die Vereinigung der Stadtgemeinde Jaäny
und der Gememde Irny Vorstadt zu einer Gemeinde. Vom 19. April 1911. S. 69. — Verfügung des
Ministeriums des Innern, betreffend die Polizeistunde. Vom 20. April 1911. S. 69. — Bekanntmachung des
Ministeriums des Innern, betreffend die Beglaubigung von Fischversandgefäßen für den Eisenbahnverkehr. Vom
23. April 1911. S. 70. — Verfügung des Ministeriums des Innern, betreffend den Verkehr mit den Geheim-
mitteln gleichgestellten Stoffen. Vom 23. April 1911. S. 70.
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegsweseus,
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche
im Kousulatsbezirk Niberalta (Golivien). Vom 30. März 1911.
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff
erlassene Bekanntmachung vom 3. März 1911 (Zentralblatt für das Deutsche Reich
von 1911 Nr. 12 S. 63) zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Stuttgart, den 30. März 1911.
Pischek. von Marchtaler.
Bekanntmachung.
Dem praktischen Arzte, Oberarzt der Reserve Dr. Friedrich Wilhelm Karl Kuno
Fernholz in Riberalta ist auf Grund des § 42 Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die
Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1a—c ebendaselbst bezeichneten Art