Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

777 
Formular 1V. 
  
Krkunde über die Perpflichtung zum Kostenersatz. 
D zu 
verurteilte 
kann eine Verpflichtung zur Leistung eines Ersatzes für die Kosten der Strafvollstreckung 
nicht 
auferlegt werden. 
— — 
Oder: 
Für den (die) zu 
verurteilte 
ist der Betrag des für die Kosten der Strafvollstreckung zu leistenden Ersatzes auf 
für das Jahr festgesetzt worden, welcher bei 
zu erheben ist. 
„, den 19
	        
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