Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärztlicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche 
in Norwegen. Vom 28. April 1911. 
Nachstehend wird die von dem Reichskanzler in dem vorbezeichneten Betreff 
erlassene Bekanntmachung vom 11. April 1911 (Zentralblatt für das Deutsche Reich 
von 1911 Nr. 21 S. 170) zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 28. April 1911. 
Pischek. von Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Dem praktischen Arzte Dr. med. Unger Vetlesen in Kristiania ist auf Grund des § 42 
Ziffer 2 der Deutschen Wehrordnung die Ermächtigung erteilt worden, Zeugnisse der im § 42 
Ziffer 1 a bis c ebendaselbst bezeichneten Art über die Tauglichkeit derjenigen militärpflichtigen 
Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in Norwegen haben. 
Berlin, den 11. April 1911. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Gallenkamp. 
Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Verleihung der Rechtsfähigkeit an die Weilergesellschaft Wäldenbronn in Wäldenbronn, 
Stadtgemeinde Ehlingen. Vom 9. Mai 1911. 
Seine Königliche Majestät haben am 30. April 1911 der Weilergesell- 
shaft Wäldenbronn in Wäldenbronn, Stadtgemeinde Eßlingen, die Rechtsfähigkeit 
vorbehältlich etwaiger Rechte Dritter allergnädigst zu verleihen geruht. 
Stuttgart, den 9. Mai 1911. 
Pischek. 
 
	        
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