Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1911 (88)

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Bekanntmachung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Einfuhr von Tieren für zoologische Gärten und Tierparks. Vom 12. Mai 1911. 
In das Verzeichnis der zoologischen Gärten und ähnlichen Anstalten, denen 
Erleichterungen bei der Einfuhr fremdländischer Tiere zu wissenschaftlichen oder Aus- 
stellungszwecken gewährt worden sind (zu vergl. die Anlage zu der Verfügung des 
Ministeriums des Innern vom 1. Februar 1908, Reg. Bl. S. 10), ist nach einer Mit- 
teilung des Reichskanzlers (R.A.J.) der Zoologische Garten in Elberfeld auf- 
genommen worden. 
Stuttgart, den 12. Mai 1911. Pischek. 
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Bekanntmachung der Regierung des Donankreises, 
betreffend die Vereinigung der Teilgemeinden Lachen und Oberhueb, sowie der Teilgemeinden 
Lamperteried und Starkenhofen, Gesamtgemeinde Leibranz, Oberamt Lentkirch. Vom 6. Mai 1911. 
Durch Verfügung vom 9. März ds. Is. ist die Vereinigung der Teilgemeinde 
Lachen mit der Teilgemeinde Oberhueb, sowie die Vereinigung der Teilgemeinde Lamperts- 
ried mit der Teilgemeinde Starkenhofen je zu einer Teilgemeinde unter der Bezeichnung 
Oberhueb bezw. Starkenhofen auf Grund der zwischen den Vertretern dieser Teil- 
gemeinden in der Zeit vom 4. März 1910 bis 11. Februar 1911 abgeschlossenen 
Vereinbarung mit Wirkung vom 1. April 1910 ab genehmigt worden. 
Von diesem Zeitpunkt an besteht die Teilgemeinde Oberhueb aus den Teil- 
orten Oberhueb und Lachen und die Teilgemeinde Starkenhofen aus den Teilorten, 
Starkenhofen, Galgenhöfle, Lampertsried und Starkenhofer Einöden je mit einer einzigen 
gemeinsamen Markung. 
Ulm, den 6. Mai 1911. J. V. Dreher. 
  
  
  
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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