Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1915 (92)

oꝛ 
10. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
Ausgegeben Stuttgart, Freitag, den 4. Juni 1915. 
  
  
  
  
Inhalt: 
Königliche Verordnung, betreffend die Zwangsenteignung für den Bau einer neuen Eisenbahnwagenwerkstätte 
bei Kornwestheim. Vom 5. Mai 1915. S. 97. — Königliche Verordnung, betreffend die Zwangsenteignung 
für den Bau eines zweiten Gleises auf der Gäubahnstrecke Böblingen —Cutingen. Vom 5. Mai 1915. 
S. 98. — Verfügung des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, Verkehrsabteilung, betreffend 
Anderung der Württ. Postordnung vom 21. Mai 1900. Vom 27. Mai 1915. S. 99. 
  
Königliche Verordnung, 
betreffend die Zwangsenteignung für den Gau einer neuen Eisenbahnwagenwerkstätte bei Kornwestheim. 
Vom 5. Mai 1915. 
Wilhelm II., von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
Auf Grund des Art. 2 des Gesetzes vom 20. Dezember 1888, betreffend die 
Zwangsenteignung von Grundstücken und von Rechten an Grundstücken, (Reg. Bl. 
S. 446) verordnen Wir nach Anhörung Unseres Staatsministeriums, was folgt: 
Die Staatseisenbahnverwaltung wird ermächtigt, für den Bau einer neuen Wagen- 
werkstätte bei Kornwestheim (Art. 6 Nr. 5 des Gesetzes vom 17. Juli 1913, Reg. Bl. 
S. 197) die nach dem genehmigten allgemeinen Plan erforderlichen Grundstücke und 
Rechte an Grundstücken im Wege der Zwangsenteignung zu erwerben. 
Die neuc Wagenwerkstätte kommt auf die Markungen Kornwestheim und Stamm- 
heim zu liegen und lehnt sich an den Südwestrand des Verschiebebahnhofs Kornwest- 
heim an, mit dem sie durch Gleisanlagen verbunden wird. Die Werkstätteanlagen
	        
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