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Bekanntmachung der Ministerien der Justiz, des Innern und des Kriegswesens,
betreffend Zusammeustellung der Bezirke, die nach der Festsetzung durch die zuständigen Behörden
zum Sicherungsbereich der Festungen usw. gehören. Vom 7. Juni 1915.
Die im Zentralblatt für das Deutsche Reich von 1915 S. 144 erlassene Be-
kanntmachung wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht.
Stuttgart, den 7. Juni 1915.
Schmidlin. Fleischhauer. v. Marchtaler.
Bekanntmachung.
Nachstehend wird eine Zusammenstellung der Bezirke bekannt gemacht, die nach der Fest-
setzung durch die zuständigen Behörden zum Sicherungsbereiche der Festungen, Reichskriegshäfen
und militärischen Anlagen im Sinne des § 7 des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheim-
nisse vom 3. Juni 1914 (Reichs-Gesetzbl. S. 195) gehören.
Berlin, den 18. April 1915.
Der Stellvertreter des Reichskanzlers.
gez.: Delbrück.
Zusammenstellung
der Bezirke, die nach der Festsetzung durch die zuständigen Behörden zum Sicherungs-
bereiche der Festungen, Reichskriegshäfen und militärischen Anlagen im Sinne des § 7
des Gesetzes gegen den Verrat militärischer Geheimnisse vom 3. Juni 1914 (Reichs-
Gesetzbl. S. 195) gehören.
Königreiche Bayern/Württemberg.
Ulm. Sicherungsbereich: aus dem Königreiche Bayern der Stadtbezirk Neu-Ulm mit Gurren-
hof, Illerbrücke, Ludwigsfeld, Maierhof, Offenhausen, Rotwandhof, Schwaighofen, Steinhäule und
Striebelhof; vom Bezirksamt Neu-Ulm die Gemeindebezirke Pfuhl, Thalfingen mit Selgenweiler:;
aus dem Königreiche Württemberg der Stadtbezirk Ulm mit Böfingen, Butzental, Donautal,
Gleiselstetten, Harthausen, Oberer Riedhof, Obertalfingen, Orlingen, Riedmühle, Römerhöfe,
Ruhetal, Söflingen, Unterer Riedhof, Ziegelei Söflingen; vom Oberamt Ulm die Gemeindebezirke
Ehrenstein mit dem Oberberghof, Grimmelfingen, Jungingen mit Buckenhof, Kesselbronn, Ober-
haslach, Unterhaslach, St. Moritz und Ziegelweiler, Lehr, Mähringen; vom Oberamt Laupheim der
Gemeindebezirk Wiblingen.