Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1915 (92)

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§ 2. 
An Militärpersonen kann das Wilhelmskreuz mit Schwertern, sowie mit Schwertern 
und Krone verliehen werden. v 
Das Wilhelmskreuz besteht aus einem Kreuz von Bronze, das auf der Vorder- 
seite einen Schild mit Unserem Namenszug zeigt. Das aus Anlaß von Verdiensten 
während des Kriegs verliehene Kreuz weist unter dem Namenszug die Zahl des 
Stiftungsjahres 1915 auf. Die Auszeichnung der Schwerter besteht aus zwei unter 
dem Schild kreuzweise durchlaufenden Schwertern, die Auszeichnung der Krone aus 
der über dem oberen Kreuzarm befestigten Königskrone. 
* 
Das Wilhelmskreuz wird an einem mehrfach der Länge nach gelb und schwarz 
gestreiften seidenen Bande im Knopfloch, das Wilhelmskreuz mit Schwertern und 
Krone auf der linken Brust getragen. 
"· §5. 
Beim Tode des Inhabers bleibt das Wilhelmskreuz im Besitze der Erben. 
Gegeben Stuttgart, den 13. September 1915. 
Wilhelm. 
(Siegel) 
Der Ordenskanzler 
Weizsäcker. 
  
Bekanntmachung des Justizministeriums, 
betreffend die Genehmigung der Bauwerkmeister Aron Landauer'schen Familienstiftung 
in Stultgart. Vom 11. September 1915. 
Seine Königliche Majestät haben am 10. d. Mts. allergnädigst geruht, der 
Bauwerkmeister Aron Landauer'’schen Familienstiftung in Stuttgart die nachgesuchte 
Genehmigung zu erteilen. 
Stuttgart, den 11. September 1915. Schmidlin. 
–––.D 
Gedruckt in der Buchdruckerei Chr. Scheufele in Stuttgart.
	        
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