Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1915 (92)

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Bekannimachung der Ministerien des Innern und des Kriegswesens, 
betreffend die Ermächtigung zur Ausstellung ärzklicher Zeugnisse für militärpflichtige Deutsche 
in Norwegen. Vom 24. März 1915. 
Die vom Reichskanzler erlassene Bekanntmachung vom 14. März 1915 (Zentralblatt 
für das Deutsche Reich von 1915 Nr. 12 S. 81) wird zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 24. März 1915. 
Fleischhauer. v. Marchtaler. 
Bekanntmachung. 
Mit Bezug auf die Bekanntmachung vom 12. September 1914 (Zentralblatt S. 523)7) wird 
hiermit zur öffentlichen Kenntnis gebracht, daß dem praktischen Arzte Arthur Collett in 
Christiania für den Fall der Abwesenheit oder Behinderung des Untersuchungsarztes Dr P. 
A. Mellbye daselbst auf Grund des § 42 Ziffer 2 der deutschen Wehrordnung die Ermächtigung 
erteilt worden ist, Zeugnisse der im § 42 Ziffer 1 a bisc a. a. O. bezeichneten Art über die Taug- 
lichkeit derjenigen militärpflichtigen Deutschen auszustellen, welche ihren dauernden Aufenthalt in 
Norwegen haben. 
Berlin, den 14. März 1915. 
Der Reichskanzler. 
Im Auftrage: Lewald. 
Bekanntmachung der Ministerien des Innern und des friegswesens, 
betreffend die zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissenschaftliche Befähigung für den einjährig- 
freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehranstalten. Vom 24. März 1915. 
Nachstehend wird die vom Reichskanzler im Anhang zur Nr. 12 des Zentralblatts 
für das Deutsche Reich von 1915 erlassene Bekanntmachung vom 13. März 1915, be- 
treffend das Gesamtverzeichnis der zur Ausstellung von Zeugnissen über die wissen- 
schaftliche Befähigung für den einjährig-freiwilligen Militärdienst berechtigten Lehr- 
anstalten, zur allgemeinen Kenntnis gebracht. 
Stuttgart, den 24. März 1915. 
Fleischhauer. v. Marchtaler. 
*) Reg. Bl. 1914 S. 386.
	        
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