Full text: Regierungsblatt für das Königreich Württemberg vom Jahr 1915 (92)

81 
7. 
Regierungsblatt 
für das 
Königreich Württemberg. 
  
Ausgegeben Stuttgart, Montag, den 3. Mai 1915. 
  
Inhalt: 
Berfügung des Ministeriums des Innern, betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den 
Oberamtsbezirk Ehingen. Vom 29. April 1915. S. 81. 
  
Verfügung des Ministeriums des Innern, 
betreffend die Anordnung einer neuen Abgeordnetenwahl für den Gberamtsbezirk EChingen. 
Vom 29. April 1915. 
Nachdem der seitherige Abgeordnete für den Oberamtsbezirk Ehingen durch 
Beförderung im Staatsdienst Sitz und Stimme in der Ständeversammlung verloren 
hat, wird auf Allerhöchsten Befehl Seiner Majestät des Königs die Vor- 
nahme einer Neuwahl für den Oberamtsbezirk Ehingen angeordnet und nachstehendes 
verfügt: 
1) Die örtlichen Kommissionen für Entwerfung und Fortführung der Wählerlisten 
haben unverweilt für die Richtigstellung der Wählerlisten Sorge zu tragen und dabei 
zu beachten, daß gemäß Art. 4 des Landtagswahlgesetzes vom 16. Juli 1906 (Reg. Bl. 
S. 185) sämtliche Wahlberechtigte, welche in der Gemeinde ihren Wohnsitz oder ihren 
nicht bloß vorübergehenden Aufenthalt haben, von Amts wegen in die Wählerliste 
aufgenommen werden müssen. 
Hinsichtlich der Frage, welche Personen wahlberechtigt sind, werden die Ortswahl-
	        
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