138 II. 6. Bekämpfung der Krankheiten.
chinen-Merkbla tt!) enthalten. — Die gegen die Trichinose im übrigen ergriffe-
nen Massnahmen liegen auf veterinärpolizeilichem Gebiete 2),
L. Wurmkrankheit.
Die Wurmkrankheit (Ankylostomiasis, Tunnel- oder Grubenkrankheit) wurde
in Europa zuerst beim Bau des Gotthardtunnels in grösserem. Umfange beobachtet.
In deutschen Bergwerken wurde sie zuerst im Jahre 1835 im Aachener Re-
vier nachgewiesen, im folgenden Jahre sodann auch ım Oberbergamtsbezirk
Dortmund. Ein häufigeres Vorkommen der Krankheit machte sich in diesem letz-
teren Bezirk um die Mitte des vorigen Jahrzehnts bemerkbar. Zufolge den Mel-
dungen’ der Knappschaftsärzte wurden daselbst
im Jahre 1896 auf 17 Zechen 110 Krankheitsfälle
„ LL 1897 „ 28 ” 125 „
„ „ 1898 ” 35 ” 103 ”
„nn 189,4 „ 9 »
festgestellt. Überraschend schnell stieg indes die Krankbheitszitter in den Jahren
1900 und 1901, in welchem letzteren ım Oberbergamtsbezirk Dortmund auf 63
Zechen 1029 Krankheitsfälle ermittelt wurden. Die unverkennbare Gefahr einer
weiteren Ausbreitung der Wurmkrankheit und einer zunehmenden Verseuchung
der Gruben, auf welche namentlich auch in den Berichten der mit der Beaufsichti-
gung der Bergbaubetriebe betrauten Beamten hingewiesen wurde, veranlasste zu
Beginn des Jahres 1902 die Reichsverwaltung, durch eine Umfrage bei den in
Betracht kommenden Bundesstaaten genauere Feststellungen über den Stand der
Krankheit im Reichsgebiet und die zu ihrer Bekämpfung getroffenen Massnahmen
vorzunehmen.
Diese hatten zum Ergebnis, dass eine stärkere Ausbreitung der Krankheit
tatsächlich nur im rheinisch-westfälischen Kohlenrevier bestand. Dort freilich zeigte
sich, dass neben den eigentlichen Wurmkranken eine ausserordentlich grosse Zahl
sogenannter „Wurmträger“ vorhanden war, d. h. solcher Wurmbehafteten, welche
bis dahin ohne jede Krankheitserscheinung geblieben waren. So wurden beispiels-
weise im Oberbergamtsbezirk Dortmund im Laufe des Jahres 1903 durch plan-
mässig durchgeführte Kotuntersuchungen unter 188730 untersuchten Bergleuten
nicht weniger als 17161 = 9,09% als wurmbehaftet befunden. Nur ganz ver-
einzelt wurden daneben Krankheitsfälle in Bergwerken Schlesiens, der bayerischen
Pfalz und des Königreichs Sachsen festgestellt. Stets handelte es sich hierbei um
aus anderen, bereits verseuchten Gruben des rheinisch-westfälischen ‚Kohlenreviers
oder des Auslands zugewanderte Bergleute, während weiteren Ansteckungen in-
nerhalb der Belegschaften durch entsprechende Behandlung der Wurmbehafteten
vorgebeugt worden war. Die Familienangehörigen der wurmbehafteten Bergleute
erwiesen sich bei wiederholt vorgenommenen Massenuntersuchungen mit Aus-
nahme eines neunjährigen Knaben, bei welchem die Art der Wurmübertragung
unaufgeklärt blieb, als völlig wurmfrei. Ausserhalb der Gruben stand eine Ver-
breitung der Krankheit somit nicht zu befürchten,
Zur Bekämpfung der Krankheit wie auch zu ihrer Abwehr von den noch
nicht verseuchten Gruben waren seitens der zuständigen Behörden der betreffen-
den Bundesstaaten umfassende Vorkehrungen getroffen worden, Diese bestanden
in erster Linie in der planmässigen Ermittelung der Wurmbehafteten durch mi-
kroskopische Untersuchungen von Kotproben der gesamten von der Krankheit be-
troffenen Belegschaften sowie sämtlicher neu anzulegender Bergleute, in der ärzt-
lichen Behandlung der wurmbehaftet Befundenen und ihrer Fernhaltung von der
ı) Verlag von Julius Springer in Berlin. ?) Vgl. unter Abschnitt IV Ziff. 2.