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Einige Flaggenzeichen von allgemeiner und
besonderer Bedeutung.
Deß großen Kurfürsten Fregatte „Kurprinz“
im Jahre 1680 auf der Reise nach der westafrikanischen Kolonie.
Das Schiff liegt mit backgebraßtem Groß= und Kreuzmarssegel; von der Gaffel des
Kreuzmastes weht die brandenburgische Flagge, weiß mit rotem Adler.
1) Die Flagge, wie sie auf den Kriegsschiffen der kur-
brandenburgischen Flotte des 17. und 18. Jahrhunderts
geführt wurde, ist dem Linienschiffe „Brandenburg“ im Jahre
1892 von der Provinz Brandenburg gewidmet. Seine Majestät
der Kaiser hat durch Allerhöchste Ordre vom 27. Dezember 1892
bestimmt, daß Sr. Majestät Linienschiff „Brandenburg" diese Flagge
als Toppflagge bei feierlichen Gelegenheiten führen soll.
2) Der Kirchenwimpel, weiß mit rotem Kreuz, wird
auf deutschen Kriegsschiffen am Heck über der Nationalflagge ge-
setzt, während Gottesdienst an Bord ist.
3) Die Parlamentärflagge, eine weiße Flagge, an
weit sichtbarem Ort gezeigt, bedeutet, daß man friedlich verhandeln
will. (Wenn sie gezeigt wird, ist also Kampf oder Feindseligkeit
als möglich angenommen.)
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