Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

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eines Schiedsgerichts nicht bedürfen würde, sich aber gegebenenfalls 
mit der Einsetzung eines solchen für die Bemessung von Schadens- 
ersatzansprüchen einverstanden erklärt. 
Endlich hat die englische Regierung ihrem Bedauern über 
das Vorgefallene Ausdruck gegeben. 
Wir geben uns der Erwartung hin, daß sich derartige be- 
dauerliche Zwischenfälle nicht wiederholen werden. Wir hoffen, 
daß die englischen Seebehörden nicht wieder ohne ausreichenden 
Grund in übereilter und unfreundlicher Weise gegen unsere Schiffe 
vorgehen werden. 
Schon die Reellität und Loyalität der deutschen Reedereien, 
welche sich auch bei diesem Anlasse wieder bei der „Deutschen 
Ostafrikalinie“ bewährt hat, sollte das verhindern und die Rück- 
sicht, welche man sich unter befreundeten Staaten schuldet, sollte 
es erst recht verhindern. « 
Gerade weil wir aufrichtig bestrebt sind, gute und freundliche 
Beziehungen zwischen England und Deutschland aufrecht zu er- 
halten, wünschen wir, daß nicht Vorkommnisse eintreten, welche in 
hohem Maße geeignet sind, die Aufrechterhaltung solcher Be- 
ziehungen zu erschweren, die nur möglich ist auf der Basis voller 
Parität und gegenseitiger Rückfichtnahme. 
Das Deutsche Reich, welches seit dreißig Jahren, seit seinem 
Bestehen, so oft bewiesen hat, wie fern ihm aggressive Tendenzen 
liegen, hat ein Anrecht darauf, von allen anderen Staaten in der 
rücksichtsvollsten Weise behandelt zu werden. 
(Lebhafter anhaltender Beifall.) 
Die dankenswerte Thatsache, daß die heutige Interpellation 
unterstützt worden ist von der sehr großen Mehrheit dieses Hauses, 
beweist aufs neue, daß, wo es sich um die Wahrung des Rechts- 
standpunkts und um die Wahrung nationaler Rechtstitel handelt, 
zwischen diesem hohen Hause und den verbündeten Regierungen 
jene Ubereinstimmung besteht, welche eine sichere Stütze unserer 
auswärtigen Politik ist." 
Soweit die Rede des Grafen von Bülow, welche den deutschen 
Standpunkt klar genug legt. Möge unsere Nation daraus den 
einzig richtigen Schluß ziehen und begreifen, daß uns eine 
starke deutsche Kriegsflotte bitter not thut, damit wir 
stets in der Lage sind, zum Schutze unserer Flagge 
die Seemacht da eintreten zu lassen, wo das Seerecht 
aufhört.
	        
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