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Die Handelsschiffe aller Nationen haben ein internationales,)
jede Kriegsmarine hat ein nationales (geheimes) Flaggen-Signal-
system.
Der Begriff Flagge, Stander und Wimpel wird in der
Praxis oft nicht genau unterschieden. Nach den auf Seite XV des
Internationalen Signalbuches enthaltenen Angaben ist eine aus-
gezackte Signalflagge ein sogenannter Stander, eine dreieckige
Signalflagge ein Wimpel.
Wir fassen den Begriff anders und sagen: Signalflaggen
haben stets rechteckige Form, nie einen zungenartigen Ausschnitt
(Auszackung).
Kontorflaggen.
Dies sind Flaggen, welche Reedereien den ihnen gehörenden
Handelsschiffen als Abzeichen zu geben pflegen. Es sind Spezial-
flaggen im eigentlichen Sinne des Wortes.
Ihre Form, Farbe und Zeichnung ist beliebig, deshalb sehr
verschieden.
Kontorflaggen werden in der Regel im Großtopp gesetzt.
Andere Flaggen und ihre Führung.
Im übrigen werden von Handelsschiffen Flaggen beliebig
gewählt und geführt. Viele Schiffe setzen die Flagge ihrer Heimats-
stadt im Vortopp. Die Dampfer der großen deutschen Reederei-
gesellschaften setzen im Vortopp vielfach die Flagge des Landes, in
dem der Hafen liegt, nach dem sie bestimmt sind.
Bei der Hamburg-Amerikanischen Paketfahrt-Aktiengesellschaft
gilt für die Flaggenführung das Nachstehende:
1) Am Fockmast (Vordermast) weht auf der Ausreise die
Nationalflagge des Bestimmungshafens; in fremden Häfen
die Nationalflagge des fremden Landes; auf der Heimreise
die Nationalflagge des Hafens, woher das Schiff kommt.
2) Am Großmast weht die Kontorflagge (Kompanieflagge),
solange die Postflagge nicht weht.
3) Als Gösch wird die hamburgische Handelsflagge geführt.
*) Dem „Internationalen Signalbuch“ ist weiter hinten ein
besonderes Kapitel gewidmet.