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Ehrenbezeigungen für fremde Fürstlichkeiten u. s. w.
Nichtdeutsche regierende Kaiser und Könige und ihre Ge—
mahlinnen erhalten dieselben Ehrenbezeigungen wie deutsche Könige.
Nichtdeutsche Kaiserliche und Königliche Prinzen und Prin-
zessinnen und Präsidenten größerer Republiken erhalten dieselben
Ehrenbezeigungen wie deutsche Großherzöge u. s. w.
Andere nichtdeutsche regierende Fürsten und ihre Gemahlinnen
und Präsidenten kleinerer Republiken erhalten dieselben Ehren-
bezeigungen wie deutsche regierende Fürsten.
Bei den Saluten für alle diese fürstlichen Persönlichkeiten
bezw. bei ihrer Anwesenheit auf einem Schiff der Keiserlichen
Marine wird die Flagge der betreffenden Nation im Großtopp
gesetzt oder die betreffende Standarte, wenn an Bord vorhanden.
Das Kommandozeichen bleibt wehen. Bei Anwesenheit
mehrerer gleichhoher fürstlicher Persönlichkeiten werden ihre Stan-
darten nebeneinander im Großtopp gesetzt.
Teilnahme an fremden Festtlichkeiten.
Im Auslande nehmen Schiffe der Kaiserlichen Marine an
dem Salut und Flaggenschmuck gelegentlich nationaler Festlich-
keiten anderer Nationen teil, vorausgesetzt, daß die Regierung
des betreffenden Staates von Seiner Majestät dem Kaiser an-
erkannt ist.
Ber internationale Signalverkehr und die inter-
nationalen Zignalstationen.
Das Internationale Signalbuch.
Das Bedürfnis nach Verständigung zwischen zwei Schiffen
gleicher oder verschiedener Nationalität, welche auf See einander
begegnen, sowie das Bedürfnis einer Verständigung von See nach
Land und umgekehrt führte zu einem Flaggen-Signalsystem. Mit
einem Wörterbuch, Internationales Signalbuch genannt, und
im ganzen 19 Flaggen, Standern und Wimpeln verschiedener Farbe
können 78 642 verschiedene Signale mit je 2, 3 oder 4 Zeichen
gegeben und empfangen werden.