Full text: Deutsches Flaggenhandbuch.

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Ehrenbezeigungen für fremde Fürstlichkeiten u. s. w. 
Nichtdeutsche regierende Kaiser und Könige und ihre Ge— 
mahlinnen erhalten dieselben Ehrenbezeigungen wie deutsche Könige. 
Nichtdeutsche Kaiserliche und Königliche Prinzen und Prin- 
zessinnen und Präsidenten größerer Republiken erhalten dieselben 
Ehrenbezeigungen wie deutsche Großherzöge u. s. w. 
Andere nichtdeutsche regierende Fürsten und ihre Gemahlinnen 
und Präsidenten kleinerer Republiken erhalten dieselben Ehren- 
bezeigungen wie deutsche regierende Fürsten. 
Bei den Saluten für alle diese fürstlichen Persönlichkeiten 
bezw. bei ihrer Anwesenheit auf einem Schiff der Keiserlichen 
Marine wird die Flagge der betreffenden Nation im Großtopp 
gesetzt oder die betreffende Standarte, wenn an Bord vorhanden. 
Das Kommandozeichen bleibt wehen. Bei Anwesenheit 
mehrerer gleichhoher fürstlicher Persönlichkeiten werden ihre Stan- 
darten nebeneinander im Großtopp gesetzt. 
Teilnahme an fremden Festtlichkeiten. 
Im Auslande nehmen Schiffe der Kaiserlichen Marine an 
dem Salut und Flaggenschmuck gelegentlich nationaler Festlich- 
keiten anderer Nationen teil, vorausgesetzt, daß die Regierung 
des betreffenden Staates von Seiner Majestät dem Kaiser an- 
erkannt ist. 
Ber internationale Signalverkehr und die inter- 
nationalen Zignalstationen. 
Das Internationale Signalbuch. 
Das Bedürfnis nach Verständigung zwischen zwei Schiffen 
gleicher oder verschiedener Nationalität, welche auf See einander 
begegnen, sowie das Bedürfnis einer Verständigung von See nach 
Land und umgekehrt führte zu einem Flaggen-Signalsystem. Mit 
einem Wörterbuch, Internationales Signalbuch genannt, und 
im ganzen 19 Flaggen, Standern und Wimpeln verschiedener Farbe 
können 78 642 verschiedene Signale mit je 2, 3 oder 4 Zeichen 
gegeben und empfangen werden.
	        
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