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Tagsignalstationen (See · Telegraphenanstalten) an
den deutschen Rüsten.
Zu Helgoland auf dem alten Leuchtturm,
auf dem Leuchtturm zu Wangeroog,
bei dem Leuchtturm Bülk an der Kieler Föhrde und
bei dem Leuchtturm Arkona auf Rügen,
besteht je eine Tagsignalstation (See-Telegraphenanstalt) mit
ständigem Ausguck für den öffentlichen Verkehr.
Jede dieser Anstalten hat die Aufgabe, Telegramme, welche
für Schiffe in See bestimmt sind oder von solchen herrühren
(Seetelegramme), mit den betreffenden Schiffen auszuwechseln,
sobald diese in Signalweite kommen. Der See Telegraphen-
anstalt liegt ferner die Aufgabe oder Weitergabe der Seetelegramme
von oder nach Land auf den anschließenden Telegraphenlinien ob.
Der Signaldienst der Anstalten währt von Sonnenaufgang bis
Dunkelwerden und erfolgt durch Semaphor= oder Flaggensignale
des Internationalen Signalbuchs.
Die durch Vermittelung dieser Anstalten mit Schiffen in
See auszuwechselnden Telegramme müssen in deutscher Sprache
oder in Signalen des Internationalen Signalbuchs abgefaßt sein
und die Angabe des Namens oder des Unterscheidungszeichens
und der Nationalität des Schiffes enthalten.
Für ein Telegramm ist außer der tarifmäßigen Telegraphen=
gebühr der Betrag von 80 Pf. zu entrichten. Die Gebühren für
die von Schiffen in See ausgehenden Telegramme werden von
den Empfängern erhoben.
Schiffe, welche beim Passieren ihr Unterscheidungssignal
zeigen, werden ihren Reedereien gemeldet, falls diese es beantragt
haben. Für jede derartige Meldung werden vom Empfänger außer
der tarifmäßigen Telegrammgebühr 80 Pf. erhoben.
Die bezüglichen Anträge der Reedereien sind zu richten:
Für Helgoland an das Kaiserliche Küstenbezirksamt VI zu
Wilhelmshaven oder an die Kaiserliche Kommandantur zu
Helgoland,
für Wangeroog an das Lotsenkommando an der Jade zu
Wilhelmshaven,
für Bülk an den Kaiserlichen Hafenkapitän zu Kiel,
für Arkona an das Kaiserliche Küstenbezirksamt II zu Stettin.