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Die Bezirks-Polizeiaͤmter haben die voranstehenden Vorschriften den Buchdruckereien
ihrer Bezirke speziell zur Nachachtung zu eroͤffnen, und uͤber deren genaue
Beobachtung zu wachen.
Stuttgart den 21. Februar 1835. Schlayer.
2. Des evangelischen Confistorium.
Nachricht von dem Zustande des Unterstuͤtzungsfonds fuͤr evangelische Geistliche auf Martini 1833.
Aus der revidirten und justificirten Rechnung des Unterstuͤtzungsfonds fuͤr die
evangelischen Geistlichen von Martini 1832—33 ist folgende Darstellung des Zustandes
dieses Fonds ausgezogen worden, und wird hiemit öffentlich bekannt gemacht.
1. Grundstock.
Einnahme.
1) Ruͤckstaͤnde vom vorigen Jahr:
a) Cassen-Vorrath an Martini 18332.. 1119 fl. 51 kr.
b) auf Wieder-Ersaß hingeliehen ... 453fl.z«kk,
c.)RuckständeandenRevenuenvvnvortgen Jahren
. ——I-861fc.60kr.
d)3insrückstände........-. 75 fl.
—.. 936 fl. 50 kr.
Hieran sind eingegangen . 5587 fl. 29 kr.
. Rest in Zielern —. 349 fl. 21 ir.
2) Neue Revenuͤen:
a) Gefaͤlle von den Einkommens-Theilen des geistlichen Besoldungs-Verbesserungssods
60.077K fl. 21 kr.
b) Heimgefallene geistliche Besoldungen oder «
JnterkalarsGefölle........15,443si.58kr.
c)Ersatz-Posien.........193fl.16kr.
—:·.21,711fl.35kk.
Hieransinbabgegangen..... 5fl.15kr.
Nest.21,706fl.202r.