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IV. Aufstellung der Dampfkessel.
§. 14.
Dampfkessel, welche für mehr als vier Atmosphären Ueberdruck bestimmt Aufstellungs-
sind, und solche, bei welchen das Produkt aus der feuerberührten Fläche in ort.
Quadratmetern und der Dampfspannung in Atmosphären Ueberdruck mehr als
zwanzig beträgt, dürfen unter Räumen, in welchen Menschen sich aufzuhalten
pflegen, nicht aufgestellt werden. Innerhalb solcher Räume ist ihre Aufstellung
unzulässig, wenn dieselben überwölbt oder mit fester Balkendecke versehen sind.
An jedem Dampfkessel, welcher unter Räumen, in welchen Menschen sich
aufzuhalten pflegen, aufgestellt wird, muß die Feuerung so eingerichtet sein, daß
die Einwirkung des Feuers auf den Kessel sofort gehemmt werden kann.
Dampfkessel, welche aus Siederöhren von weniger als zehn Centimeter
Weite bestehen, und solche, welche in Bergwerken unterirdisch oder in Schiffen
aufgestellt werden, unterliegen diesen Bestimmungen nicht.
§. 15.
Zwischen dem Mauerwerk, welches den Feuerraum und die Feuerzüge fest- Kesselmaue-
stehender Dampfkessel einschließt und den dasselbe umgebenden Wänden muß ein ung.
Zwischenraum von mindestens acht Centimeter verbleiben, welcher oben abgedeckt
und an den Enden verschlossen werden darf.
V. Allgemeine Bestimmungen.
§. 16.
Wenn Dampfkesselanlagen, die sich zur Zeit bereits im Betriebe befinden,
den vorstehenden Bestimmungen aber nicht entsprechen, eine Veränderung der
Betriebsstätte erfahren sollen, so kann bei deren Genehmigung eine Abänderung
in dem Bau der Kessel nach Maßgabe der §§. 1. und 2. nicht gefordert werden.
Dagegen finden im Uebrigen die vorstehenden Bestimmungen auch für solche
Fälle Anwendung.
§. 17.
Die Centralbehörden der einzelnen Bundesstaaten sind befugt, in einzelnen
Fällen von der Beachtung der vorstehenden Bestimmungen zu entbinden.
§. 18.
Die vorstehenden Bestimmungen finden keine Anwendung:
1) auf Kochgefäße, in welchen mittelst Dampfes, der einem anderweitigen
Dampfentwickler entnommen ist, gekocht wird;
2) auf Dampfüberhitzer oder Behälter, in welchen Dampf, der einem ander-
weitigen Dampfentwickler entnommen ist, durch Einwirkung von Feuer
besonders erhitzt wird;
3) auf