Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1871. (5)

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Sechstes Verzeichniß 
der 
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über 
die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militair- 
dienst berechtigt sind. 
  
A. Gymnasien. 
Königreich Preußen. 
a. Rheinprovinz. 
Das Kaiser Wilhelm-Gymnasium zu Cöln. 
b. Provinz Hessen- Nassau. 
Das Gymnasium zu Montabaur. 
B. Realschulen erster Ordnung. 
Königreich Preußen. 
Provinz Brandenburg. 
Die Sophien Realschule zu Berlin. 
C. Progymnasien. 
Königreich Preußen. 
a. Provinz Brandenburg. 
Das Progymnasium zu Friedeberg i. d. Neum. 
b. Provinz Schlesien. 
Das Progymnasium zu Groß-Strehlitz. 
D. Höhere Bürgerschulen. 
1) Die den Gymnasien beziehungsweise den Realschulen erster 
Ordnung in den entsprechenden Klassen gleichgestellten 
höheren Bürgerschulen (Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. 
§. 154. Nr. 2. d.). 
Königreich Preußen. 
Provinz Sachsen. 
Die höhere Bürgerschule zu Naumburg a. d. S. 
2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren 
Bürgerschulen  (Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154. 
Nr. 2. f.). 
  
  
  
I. König-