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Sechstes Verzeichniß
der
höheren Lehranstalten, welche zur Ausstellung gültiger Zeugnisse über
die wissenschaftliche Qualifikation zum einjährig freiwilligen Militair-
dienst berechtigt sind.
A. Gymnasien.
Königreich Preußen.
a. Rheinprovinz.
Das Kaiser Wilhelm-Gymnasium zu Cöln.
b. Provinz Hessen- Nassau.
Das Gymnasium zu Montabaur.
B. Realschulen erster Ordnung.
Königreich Preußen.
Provinz Brandenburg.
Die Sophien Realschule zu Berlin.
C. Progymnasien.
Königreich Preußen.
a. Provinz Brandenburg.
Das Progymnasium zu Friedeberg i. d. Neum.
b. Provinz Schlesien.
Das Progymnasium zu Groß-Strehlitz.
D. Höhere Bürgerschulen.
1) Die den Gymnasien beziehungsweise den Realschulen erster
Ordnung in den entsprechenden Klassen gleichgestellten
höheren Bürgerschulen (Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868.
§. 154. Nr. 2. d.).
Königreich Preußen.
Provinz Sachsen.
Die höhere Bürgerschule zu Naumburg a. d. S.
2) Die übrigen zu Entlassungsprüfungen berechtigten höheren
Bürgerschulen (Militair-Ersatzinstruktion vom 26. März 1868. §. 154.
Nr. 2. f.).
I. König-