Volltext : Gesetz- und Verordnungs-Blatt für das Königreich Bayern. 1900. (27)

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Königlich  Allerhöchste  Genehmigung  zur
Annahme  einer  fremden  Dekoration.

Im  Namen  Seiner  Moajestät  des  Königs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königxeichs  Bayern  Verweser,
haben  Sich  unter'n  12.  April  Ifd.  Is.
allergnädigst  bewogen  gefunden,  dem  k.  rumänischen
  Generalconsul  Gottfried  Schöninger
in  München,  die  Bewilligung  zur  Annahme
und  zum  Tragen  des  ihm  von  Seiner
Majestät  dem  Könige  von  Rumänien  verliehenen
  Offizierskreuzes  des  Ordens  Stern
von  Rumänien  zu  ertheilen.

fiöniglich  Württembergisches  Consulat
in  München.

Im  Namen  Seiner  Majestät  des  fnigs.

Seine  Königliche  Hoheit  Prinz  Luitpold,
  des  Königreichs  Bayern  Verweser,
haben  unter'm  17.  April  lfd.  Is.  allergnädigst
  zu  genehmigen  geruht,  daß  der  an
Stelle  des  auf  sein  Ansuchen  entlassenen
Consuls  Karl  Colin  zum  kgl.  württembergischen
  Consul  in  München  ernannte  Kaufmann
  Roman  Oberhummecn  jon.  in  dieser
dienstlichen  Eigenschaft  anerkannt  werde.