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2 Einnahme. Betrag.
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Rthlr. Rthlr.
J. Zölle und Verbrauchssteuern. «
von dem Zollvereine.
a. Einnahmen, an welchen sämmtliche
Bundesstaaten theilnehmen.
1. Ein- und Ausgangsabgaben — 125,093,060
2. Rübenzuckersteuer . ... . ............ .. . .. .. — 12,027,870
3. Salszsteuer .......... ..... ... ...... . . . . . . .. — 10,491,340
4. Tabackssteuer . ................ ...... ... . . .. — 357,840
b. Einnahmen, an welchen Bayern,
Württemberg und Baden keinen
Theil haben.
Branntweinsteuer und Uebergangsabgabe von
Branntwrhn .. . . .. — 10,282,510
6. Braumalzsteuer und Uebergangsabgabe von
Bier. — 3,214,880
von GSundesgebieten, welche nicht dem Soll-
vereine angehören. ·
7.AversafürsölleundVerbrauchssteuerm
a) an welchen sämmtliche Bundesstaaten
theilnehhen 791,190
b) an welchen Bayern, Württemberg
und Baden keinen Theil haben.. 2277,410 1,068,600
Summe Kap. 1. . . . .. — 62,536,100
2. Wechselstempelsteer: 1,823,579
Davon ab:
a) gemäß §. 27. des Gesetzes über die
Wechselstempelsteuer vom 10. Juni
1869. 24 pCt. oder 437,659 Thlr.
b) die dem Reiche er-
wachsenden Erhe-
bungs- und Verwal-
tungskosten 60,000
zusammen: 497,659
Bleiben — 19325,920
Summe Kap. 2. für sich.