Full text: Reichs-Gesetzblatt. 1871. (5)

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(Nr. 765.) Allerhöchster Erlaß vom 9. Dezember 1871., betreffend die Einsetzung einer 
Behörde unter dem Namen „Kaiserliche Generaldirektion der Eisenbahnen 
in Elsaß-Lothringen“. 
Ar# Ihren Bericht vom 5. dieses Monats ermächtige Ich Sie, behufs des 
vollständigen Ausbaues, der Verwaltung und des Betriebes der Reichs=Eisen- 
bahnen in Elsaß=Lothringen eine Behörde unter dem Namen „Kaiserliche General. 
direktion der Eisenbahnen in Elsaß=Lothringen“ einzusetzen, welche vom Reichs- 
kanzler=Amte unmittelbar ressortiren, in Straßburg ihren Sitz nehmen und in 
Angelegenheiten der ihr übertragenen Geschäfte alle Befugnisse und Pflichten einer 
öffentlichen Behörde haben soll. 
Dieser Erlaß ist durch das Reichsgesetzblatt, sowie durch das Gesetzblatt 
für Elsaß-Lothringen zur öffentlichen Kenntniß zu bringen. 
Gegeben Berlin, den 9. Dezember 1871. 
  
Wilhelm. 
Fürst v. Bismarck. 
An den Reichskanzler. 
  
(Nr. 766.)
	        
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