Volltext : Deutsches Flaggenhandbuch.

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Perzeichnis  und  Beschreibung  der  PFlaggen  oder
Kandesfarben  der  deutschen  Bundesstaaten.

Allgemeines.

Wo  in  den  folgenden  Angaben  eine  Flagge  (Handelsflagge,
Landesflagge)  nicht  erwähnt  und  beschrieben  ist,  giebt  es  eine
solche  nicht.  In  den  Flaggen  werden  dann  in  der  Regel  die
Landesfarben  geführt.

Verboten  ist  in  vielen  Staaten  das  Führen  der  Flaggen
mit  dem  Landeswappen.
Anhalt.

Loandesfarben:  Oben  ein  roter,  in  der  Mitte  ein  grüner,
unten  ein  weißer  Streifen,  alle  wagerecht  und  gleich  breit.

Baden.

Landes=  und  Handelsflagge:  Oben  ein  gelber,  in  der
Mitte  ein  roter,  unten  ein  gelber  Streifen,  alle  wagerecht  und

gleich  breit.  Bahern.

Landesfarben:  Oben  ein  weißer,  unten  ein  hellblauer
Streifen,  beide  wagerecht  und  gleich  breit.

Braunschweig.

Landesfarben:  Oben  ein  blauer,  unten  ein  gelber  Streifen,
beide  wagerecht  und  gleich  breit.

Bremen.

Handelsflagge:  Weiß  und  rot  wagerecht  gestreift;  an  der
Innenseite  zwei  senkrechte  Streifen  durch  die  wagerechten  in  solcher
Weise  gehend,  daß  am  Flaggenstock  zwei  Reihen  roter  und  weißer
Vierecke  entstehen.

Staatsflagge:  Der  Handelsflagge  gleich,  aber  mit  blauem
Anker  in  der  Ecke  oben  links  und  Symbolen  in  der  Mitte.
(Große  und  kleine  Staats-Wappen-Flagge.)

Elsaß.
Landesfarben:  Oben  ein  gelber,  unten  ein  roter  Streifen,
beide  wagerecht  und  gleich  breit.